Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 487

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 487 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 487);  -Si ,ы s: 'N' P \У À \ -H fdauer hat die Tatschwere hier nur insofern Einfluß, г und Notwendigkeit der Arbeitserziehung überhau etzliche Höchstmaß (2 oder 5 Jahre) ergibt sich ai m (vgl. § 249 Abs. 3 StGB). ung der Arbeitserziehung entspricht ihrer Aufgabenst xe strafrechtliche Maßnahme im Kampf gegen bestimm ialen Verhaltens, einschließlich der Prostitution, ab haltensweisen, die das Ergebnis einer sozialen Fehler ch längerwährende gesellschaftlich disziplinierende ui Elußnahme überwindbar ist. nur angewandt werden, wenn der Täter arbeitsfähig i una aie Notwendigkeit dieser besonderen Erziehung zur Arbeit festgestellt wir Dazu muß es erwiesen sein, daß der Täter sich auf Grund von Arbeitsscheu bz sonstiger in § 249 Abs. 1 StGB gekennzeichneten Verhaltensweisen einer geregt ten Arbeit hartnäckig entzieht. Überwiegen andere Straftaten, so hat die sic daraus ergebende Freiheitsstrafe (in der Regel dann von mehr als zwei Jahren) de Vorrang. Freiheitsstrafe und Arbeitserziehung können nicht gern. §§ 63, 64 StG nebeneinander ausgesprochen werden. Gegenüber jugendlichen Straftätern ist d Arbeitserziehung nicht zulässig (§ 69 StGB). Die Arbeitserziehung endet mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von zw bzw. fünf Jahren. Zu diesem Zeitpunkt ist der zur Arbeitserziehung Verurteili ohne Rücksicht auf eingetretene Erziehungserfolge zu entlassen. Sie endet fern nach erfolgreichem Ablauf der Bewährungszeit im Falle einer Strafaussetzung ai Bewährung gern. § 45 Abs. 7 StGB. Sie wird schließlich durch Gerichtsbeschlu gern. § 42 Abs. 2 StGB beendet, mit dem festgestellt wird, daß der Erziehungserfо eingetreten ist (vgl. § 352 StPO). Ein solcher Beschluß kann frühestens nach Ablai eines Jahres seit Beginn der Arbeitserziehung erlassen werden. Aus der Haltur des Verurteilten, insbesondere aus seiner regelmäßigen Arbeitsleistung und sein im Verhalten bewiesenen Disziplin muß erkennbar geworden sein, daß er künfti die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die staatliche und gesel schaftliche Disziplin einhalten, insbesondere einer geregelten Arbeit nachgehe wird. 6.2.3.5. Der Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug Die Verwirklichung der Strafen mit Freiheitsentzug erfolgt nach einheitliche Grundsätzen, die im StGB und SVWG geregelt sind. Der Vollzug der Strafen m Freiheitsentzug hat die Funktionen der Strafe in ihrer Einheit von Schutz, Vorbei gung und Erziehung zu realisieren. Die in der Verfassung der DDR und im StGB verankerten Grundsätze de sozialistischen Strafrechtspflege sind auch im Strafvollzug zur Geltung zu brii gen: a) Die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die unbedingte Achturi der Menschenwürde, die sozialistische Gerechtigkeit und die Gleichheit vor de) 48:;
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Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Operativen Personenkontrollen und - Operativen Vorgängen. Die von Verdächtigen ist gemäß nur vom Mitarbeiter der Linie Untersuchung durchzuführen. Dabei haben die Untersuchungsabteilungen in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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