Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 483

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 483 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 483); messung (§ 61 StGB) innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens in erster Linie nach der Tatschwere, also nach dem Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit des Verbrechens bzw. der Gesellschaftswidrigkeit des Vergehens, festgelegt, weil die so individualisierte Strafe am besten die Voraussetzung für eine Verwirklichung des Zwecks der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gern. Art. 2 StGB bietet. Auch die Vollzugsart bestimmt sich entsprechend der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich nach Charakter und Schwere der Tat. Dieser Gesichtspunkt dient vor allem den gesellschaftlichen Belangen und den Schutzinteressen. Individuelle Besonderheiten und Erziehungserfordernisse können nur auf dieser Grundlage und in diesem Rahmen berücksichtigt werden. Bei Verbrechen wird ausschließlich die Freiheitsstrafe angewandt, und zwar in der Regel mit einer Mindestdauer von zwei Jahren (§ 1 Abs. 3 StGB). Bei Vergehen haben die Rechtspflegeorgane sorgfältig und allseitig zu prüfen, ob ausgehend von den Grundsätzen der Strafzumessung die Zwecke der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in der Einheit von Schutz, Vorbeugung und Erziehung (Art. 2 StGB) durch eine Strafe ohne Freiheitsentzug zu erreichen sind oder ob sie eine Freiheitsstrafe oder ggf. auch andere Strafe mit Freiheitsentzug notwendig machen.48 Auch hier gibt in erster Linie die Tatschwere, der konkrete Grad der Gesellschaftswidrigkeit des betreffenden Vergehens der sowohl die Tatfolgen als auch die Art und Weise der Begehung und den bei einem Rückfalltäter ggf. erhöhten Grad der Schuld einschließt die Grundorientierung für die Entscheidung dieser Frage. Auf dieser Grundlage ist dann auch die Persönlichkeit des Straftäters im Hinblick auf die gesellschaftliche Notwendigkeit der Anwendung der Freiheitsstrafe zu prüfen.49 Je mehr bei einem eines Vergehens schuldigen Straftäter die gesellschaftliche Disziplin, das Pflicht- und Verantwortungsbewußtsein ablesbar an seinem Gesamtverhalten vor und nach der Tat, insbesondere an seinem Verhalten zu den strafrechtlich geschützten sozialen Grundnormen und Grundinteressen sowie zur Arbeit als der gesellschaftlichen Grundpflicht jedes Bürgers im Sozialismus ausgeprägt sind, desto eher kann von einer Freiheitsstrafe Abstand genommen werden. Und umgekehrt: Je weniger diese Eigenschaften beim Rechtsverletzer vorhanden sind, desto eher ist es nötig, ihn durch die disziplinierende Zwangswirkung der Freiheitsstrafe nachdrücklich zur Achtung der strafrechtlich geschützten gesellschaftlichen Grundnormen anzuhalten. Besonderheiten der Anwendung und Bemessung der Freiheitsstrafe bei Rückfallstraftaten In Übereinstimmung mit den genannten Grundsätzen stehen die einer wirksamen Bekämpfung der Rückfallkriminalität dienenden Regelungen der §§43 und 44 StGB. 48 Vgl. „Zu Problemen der Umsetzung des 22. Plenums a. a. O. 49 Vgl. H.Toeplitz, „Zur Strafpolitik bei Straftaten gegen das Eigentum“, Neue Justiz, 24/1972, S. 743ff., bes. S.744; „Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum“, a. a. O. 31* 483;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 483 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 483) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 483 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 483)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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