Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 473

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 473 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 473); lei Veranlassung zu einer weiteren staatlichen Einwirkung auf den Verurteilten wegen der von ihm begangenen Straftat. Dem Straftäter wird also mit der Geldstrafe eine konkrete, in der Regel kurzfristig zu realisierende Verpflichtung auf erlegt. Die Geldstrafe wirkt auf die materiellen Verhältnisse des Täters ein. Sie knüpft damit an grundlegende Interessen der Menschen die materiellen Interessen an, die auf die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gerichtet sind. Da die Interessen ein inneres Moment der zielgerichteten Tätigkeit des Menschen bilden, sind sie ein wesentlicher Faktor des menschlichen Verhaltens und seiner Steuerung. Über die materiellen Interessen kann daher auf die Entwicklung der Motive und des Verhaltens entscheidend eingewirkt werden. In diese Beziehungen von materiellen Interessen, Motiv und Verhalten greift die Geldstrafe ein, um über die Zufügung eines spürbaren materiellen Nachteils die Gesellschaftswidrigkeit der Straftat bewußt zu machen und den Täter zur Einhaltung der Gesetzlichkeit anzuhalten. Die Anwendung der Geldstrafe Die Geldstrafe ist als Hauptstrafe nur bei Vergehen anwendbar (§ 30 Abs. 1 StGB). Voraussetzung für ihre Anwendung ist, daß sie im Strafrahmen der konkret zur Anwendung kommenden Strafrechtsnormen angedroht ist. Bei Jugendlichenist sie jedoch bei Vergehen auch dann anwendbar, wenn sie nicht angedroht ist (§71 StGB). Bei der Anwendung der Geldstrafe ist stets als Grundvoraussetzung zu prüfen, ob die Geldstrafe im konkreten Falle ein ausreichendes und geeignetes Mittel ist, um „den Schutz der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers und die Disziplinierung des Täters zur künftigen Achtung des sozialistischen Rechts und der Rechte und Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger zu gewährleisten“34. Das aus dieser Sicht zu prüfende Hauptkriterium für die Anwendung der Geldstrafe ist die Schwere des begangenen Vergehens, die wesentlich durch die Folgen, die Art und Weise der Tatbegehung und den Grad der Schuld bestimmt wird. Die Anwendung der Geldstrafe beschränkt sich nicht auf Straftaten, die aus einem egoistischen Bereicherungsstreben begangen wurden. Die Anwendung der Geldstrafe beschränkt sich auch nicht auf leichte Vergehen; sie reicht aber andererseits bei schweren Vergehen in der Regel nicht mehr aus, um den Schutz der Gesellschaft und die Erziehung des Täters zu gewährleisten. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich somit vor allem auf solche Vergehen, die keinen sehr schwerwiegenden Widerspruch zwischen Täter und Gesellschaft offenbaren35 und Ausdruck von Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwor- 34 „Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens vom 9.7.1971“, Neue Justiz, 15/1971, Beilage S. lf. 35 Vgl. Zur Anwendung der Geldstrafe. Auszug aus dem „Bericht des Präsidiums des Stadtgerichts von Groß-Berlin an das Plenum vom 6.9.1972“, Neue Justiz, 1/1973, S. 19. 473;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 473 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 473) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 473 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 473)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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