Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464); der Verurteilung auf Bewährung übernommen, und hier wiederum in aller Regel als Kollektivbürgschaften. In diesen Fällen fungiert die Bürgschaft als eine spezifische rechtliche Form, in der die Werktätigen vertreten vor allem durch ihre Arbeitskollektive den Prozeß der Bewährung und Wiedergutmachung des Verurteilten inhaltlich ausgestalten und so an der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung teilnehmen. Kollektive der Werktätigen i. S. des § 31 Abs. 1 StGB sind vor allem die Arbeitskollektive. Es können aber auch andere Kollektive die Bürgschaft übernehmen, z. B. Kollektive gesellschaftlicher Organisationen und Sportgemeinschaften. Bürgschaften können nur von einem Kollektiv übernommen werden, dem der Verurteilte unmittelbar angehört und das zur Erziehung des Verurteilten geeignet ist. Die Bürgschaft hat was sowohl ihre Beantragung als auch ihre Bestätigung betrifft die Verpflichtung des Kollektivs zum Inhalt, die Erziehung des Angeklagten zu gewährleisten (vgl. § 31 Abs. 2 StGB).29 Anträge von Kollektiven auf Bürgschaften müssen Ergebnis kollektiver Beratung sein. Die Einzelbürgschaft setzt voraus, daß der betreffende Bürger zur Erziehung des Verurteilten fähig und geeignet ist und daß diese Form der Bürgschaft eine erzieherische Wirksamkeit gegenüber dem Verurteilten erwarten läßt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Straftäter keinem bzw. keinem geeigneten Kollektiv angehört oder wenn in der Entwicklung oder in den Lebensumständen des Täters besondere Gründe gegeben sind, die eine individuell-erzieherische Einflußnahme geboten erscheinen lassen. Die Bürgschaft wird mit ihrer Bestätigung im Urteil des Gerichts rechtlich wirksam. Inhalt der Bürgschaft als rechtliches Instrument zur Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung ist die Übernahme und Verwirklichung realer und kontrollierbarer Verpflichtungen, die positiven Einfluß auf den Prozeß der Bewährung und Wiedergutmachung des Verurteilten haben und die auch dementsprechende Anforderungen an das Verhalten des Verurteilten stellen. Sie müssen wie jede Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung immer dazu beitragen, seine strafrechtliche Verantwortlichkeit auch mit der Autorität der kollektiven Erziehung nachdrücklich zu unterstreichen. Bewährt hat sich, wenn in den Bürgerschaftserklärungen Verpflichtungen des Kollektivs mit Selbstverpflichtungen des Straftäters verbunden werden, in denen er deutlich macht, in welcher Weise er den ihm mit der Verurteilung auf erlegten Verpflichtungen zur Bewährung und Wiedergutmachung nachkommen will und auf welche Weise er das in ihn gesetzte Vertrauen rechtfertigen möchte. Als wertvoll hat sich ferner erwiesen, wenn in die Bürgerschaftserklärungen Maßnahmen zur Kontrolle der Verwirklichung der Verpflichtungen auf genommen werden. Dazu gehören z. B. Aussprachen im Kollektiv, Stellungnahmen des Verurteilten vor dem Kollektiv und Einschätzung seines Verhaltens durch das Kollektiv. Erfüllt der Verurteilte die von ihm im Zusammenhang mit der Verurteilung und der Bürgschaft übernommenen Verpflichtungen nicht oder verhindert er die Verwirklichung der Verpflichtungen des Kollektivs zur gesellschaftlich-erzieheri- 29 Vgl. U.Dähn, Sozialistische Arbeitskollektive und bedingte Verurteilung, Berlin 1966, S.58. 464;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

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