Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464); der Verurteilung auf Bewährung übernommen, und hier wiederum in aller Regel als Kollektivbürgschaften. In diesen Fällen fungiert die Bürgschaft als eine spezifische rechtliche Form, in der die Werktätigen vertreten vor allem durch ihre Arbeitskollektive den Prozeß der Bewährung und Wiedergutmachung des Verurteilten inhaltlich ausgestalten und so an der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung teilnehmen. Kollektive der Werktätigen i. S. des § 31 Abs. 1 StGB sind vor allem die Arbeitskollektive. Es können aber auch andere Kollektive die Bürgschaft übernehmen, z. B. Kollektive gesellschaftlicher Organisationen und Sportgemeinschaften. Bürgschaften können nur von einem Kollektiv übernommen werden, dem der Verurteilte unmittelbar angehört und das zur Erziehung des Verurteilten geeignet ist. Die Bürgschaft hat was sowohl ihre Beantragung als auch ihre Bestätigung betrifft die Verpflichtung des Kollektivs zum Inhalt, die Erziehung des Angeklagten zu gewährleisten (vgl. § 31 Abs. 2 StGB).29 Anträge von Kollektiven auf Bürgschaften müssen Ergebnis kollektiver Beratung sein. Die Einzelbürgschaft setzt voraus, daß der betreffende Bürger zur Erziehung des Verurteilten fähig und geeignet ist und daß diese Form der Bürgschaft eine erzieherische Wirksamkeit gegenüber dem Verurteilten erwarten läßt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Straftäter keinem bzw. keinem geeigneten Kollektiv angehört oder wenn in der Entwicklung oder in den Lebensumständen des Täters besondere Gründe gegeben sind, die eine individuell-erzieherische Einflußnahme geboten erscheinen lassen. Die Bürgschaft wird mit ihrer Bestätigung im Urteil des Gerichts rechtlich wirksam. Inhalt der Bürgschaft als rechtliches Instrument zur Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung ist die Übernahme und Verwirklichung realer und kontrollierbarer Verpflichtungen, die positiven Einfluß auf den Prozeß der Bewährung und Wiedergutmachung des Verurteilten haben und die auch dementsprechende Anforderungen an das Verhalten des Verurteilten stellen. Sie müssen wie jede Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung immer dazu beitragen, seine strafrechtliche Verantwortlichkeit auch mit der Autorität der kollektiven Erziehung nachdrücklich zu unterstreichen. Bewährt hat sich, wenn in den Bürgerschaftserklärungen Verpflichtungen des Kollektivs mit Selbstverpflichtungen des Straftäters verbunden werden, in denen er deutlich macht, in welcher Weise er den ihm mit der Verurteilung auf erlegten Verpflichtungen zur Bewährung und Wiedergutmachung nachkommen will und auf welche Weise er das in ihn gesetzte Vertrauen rechtfertigen möchte. Als wertvoll hat sich ferner erwiesen, wenn in die Bürgerschaftserklärungen Maßnahmen zur Kontrolle der Verwirklichung der Verpflichtungen auf genommen werden. Dazu gehören z. B. Aussprachen im Kollektiv, Stellungnahmen des Verurteilten vor dem Kollektiv und Einschätzung seines Verhaltens durch das Kollektiv. Erfüllt der Verurteilte die von ihm im Zusammenhang mit der Verurteilung und der Bürgschaft übernommenen Verpflichtungen nicht oder verhindert er die Verwirklichung der Verpflichtungen des Kollektivs zur gesellschaftlich-erzieheri- 29 Vgl. U.Dähn, Sozialistische Arbeitskollektive und bedingte Verurteilung, Berlin 1966, S.58. 464;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 464 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 464)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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