Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 417

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 417 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 417); rechtlich verantwortlich. Wurde der Täter durch die Nötigung in eine schwere psychische Zwangslage versetzt, kann jedoch die Strafe gemäß § 19 Abs. 2 StGB nach den Grundsätzen der außergewöhnlichen Strafmilderung herabgesetzt werden. 5.4.4.4. Notwehr gegen im Nötigungsstand Handelnde Obwohl die Handlung des Genötigten, wenn sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen hält, gerechtfertigt bzw. nicht strafbar ist, kann sie trotzdem einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff i. S. des § 17 StGB darstellen und zur Notwehr berechtigen. Hat der Notwehrübende die Nötigungslage des Angreifers erkannt, muß er alle in der konkreten Situation gegebenen Möglichkeiten auszunutzen versuchen, den Genötigten zu schonen, indem er z. B. seine Notwehr statt gegen den Genötigten gegen den Nötiger richtet, indem er gemeinsam mit dem Genötigten gegen den Nötiger vorgeht oder indem er Möglichkeiten ausnutzt, dem Angriff auszuweichen, anderen Bedrohten zur Flucht zu verhelfen usw. Nur dort, wo es nicht möglich ist, die Gefahr auf andere Weise als durch Schädigung dés Genötigten abzuwenden, oder wo der zur Notwehr Berechtigte bei Unterlassen der Notwehr gegenüber dem Genötigten ein nicht zu vertretendes Risiko eingehen würde, ist die Notwehr unmittelbar gegenüber dem Genötigten gerechtfertigt. 5.4.5. Der Widerstreit von Pflichten 5.4.5.1. Wesen des Widerstreits von Pflichten In den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens können Menschen vor die Situation gestellt werden, durch die Erfüllung einer ihnen obliegenden Pflicht andere Pflichten zu verletzen. Der Handelnde sieht sich hier einer Lage gegenüber, bei der er entscheiden muß, welche von mehreren miteinander kollidierenden Pflichten er erfüllen soll. Dabei muß er notwendigerweise eine dieser Pflichten verletzen, um der anderen nachkommen zu können. Unabhängig davon, wie sich der Handelnde auch verhält, befindet er sich in einer Situation, in der sein Handeln auf jeden Fall strafrechtliche oder disziplinarische Verantwortlichkeit oder moralische Mißbüligung nach sich ziehen würde, wenn dieser Ausnahmesituation nicht Rechnung getragen werden würde. Deshalb bestimmt § 20 Abs. 1 StGB: „Wer in Ausübung ihm obliegender Pflichten sich nach verantwortungsbewußter Prüfung der Sachlage zur Begehung einer Pflichtverletzung entscheidet, um durch die Erfüllung anderer Pflichten den Eintritt eines größeren, anders nicht abwendbaren Schadens für andere Personen oder die Gesellschaft zu verhindern, handelt gerechtfertigt und begeht keine Straftat.“ (§ 20 Abs. 1 StGB) In § 20 StGB wird zu Recht festgelegt, daß die höhere Pflicht der untergeordne- 27 Lehrbuch StGB 417;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 417 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 417) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 417 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 417)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit der Diensteinheiten, Zur Erfüllung dieser Aufgaben tragen die mitt- leren leitenden Kader eine hohe Verantwortung.

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