Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 396

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 396 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 396); so z. В. § 152 Abs. 1 StGB, der beim Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten (Inzest) die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Jugendliche generell ausschließt. Bei den persönlichen Strafaufhebungsgründen entfällt die Strafbarkeit infolge von Umständen, die nach der Begehung der Handlung eingetreten sind (z. B. Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gern. § 25 StGB, Rücktritt vom Versuch und tätige Reue gern. § 21 Abs. 5 StGB, Verjährung gern. § 82 StGB sowie Amnestie und Begnadigung). Auch hier ist das Handeln der Täter gesellschaftswidrig bzw. gesellschaftsgefährlich. Der sozialistische Staat verzichtet jedoch aus den verschiedensten Erwägungen auf die Bestrafung des Täters. Bei den in § 25 StGB beschriebenen Fällen würde die Strafe ihren Sinn verlieren, weil die Tat zur Zeit der Bestrafung keine gesellschaftswidrigen oder gesell-schaftsgefährlichen Auswirkungen mehr hat bzw. der begonnene Umwandlungsprozeß beim Täter erwarten läßt, daß er künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird. Dagegen wird beim Rücktritt vom Versuch oder der tätigen Reue nach § 21 Abs. 5 StGB dem Täter für den Fall der Abstandnahme vom weiteren strafbaren Handeln oder der Verhinderung der begonnenen Straftat eine „goldene Brücke“ gebaut., Damit sind die Rechtfertigungsgründe von allen anderen Gründen abgegrenzt, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen. Die Rechtfertigungsgründe tragen zumeist den Charakter von Verteidigungsrechten, haben jedoch grundsätzlich keine diesbezügliche Pflicht zum Inhalt. Bestimmte Pflichten zur Abwendung von Straftaten z. В kraft Berufes oder die Anzeigepflicht gern. § 225 StGB liegen auf einer anderen Ebene. Die Mehrzahl der Rechtfertigungsgründe ist im 3. Abschnitt des StGB geregelt. Es handelt sich um die Notwehr (§ 17 StGB), den Notstand (§ 18 StGB), den Nötigungsstand (§ 19 StGB) und den Widerstreit der Pflichten (§ 20 StGB). Weitere Rechtfertigungsgründe im StGB sind das Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko (§ 169 StGB) und das Handeln auf Befehl (§ 258 StGB).218 Gesetzlich nicht geregelte, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe sind die Einwilligung und die mutmaßliche Einwilligung. Ein weiterer Rechtfertigungsgrund ist schließlich das Recht der vorläufigen Festnahme (§ 125 Abs. 1 StPO).219 Die Notwehr und der Notstand sind die bedeutendsten Rechtfertigungsgründe. 218 Diese beiden Rechtfertigungsgründe werden im Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Besonderer Teil, Kapitel „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“ und „Militärstraftaten“ behandelt. 219 Dieser Rechtfertigungsgrund wird im Strafprozeßrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar, Berlin 1968, behandelt. 396;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 396 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 396) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 396 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 396)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit dem Prüfungsstadium gefordert wurde, muß das rechtspolitische Anliegen des gerade auch bei solchen Straftaten Jugendlicher durchgesetzt werden, die Bestandteil oder Vorfeld des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner sowie die Aufgabenstellungen zu seiner vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts -insbesondere des Straf- und Strafverfahrensrechts - mit dazu beizutragen, daß das Rocht stets dem Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschait, insbesondere den Erfordernissen der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Dietz Verlag Berlin. Aus dem Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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