Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 390

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 390 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 390); Das trifft beispielsweise für den Angehörigen des Betriebs Schutzes zu, der bei seinem Streifengang den A. beim Entwenden von Waren überrascht und nichts unternimmt, um den Diebstahl zu verhindern, so daß A. in seinem Bewußtsein, ungestört zu bleiben, bestärkt wird und den Diebstahl in Ruhe zu Ende führt. d) Der Gehilfe muß durch seinen Tatbeitrag die Straftatbegehung vorsätzlich unterstützt haben. Wurde dem Täter durch fahrlässiges Verhalten eines Dritten die Tatausführung erleichtert oder gar erst ermöglicht, liegt keine strafrechtlich relevante Teilnahme an einer Straftat vor. Der Gehilfenvorsatz muß sich auf die wesentlichen Merkmale der Haupttat als eines bestimmten Verbrechens oder Vergehens beziehen und die Entscheidung beinhalten, dem Täter bei der Tatausführung durch sein Verhalten Unterstützung zu gewähren. Wie bei der Anstiftung und Mittäterschaft genügt auch bei der Beihilfe bedingter Vorsatz. Verlangt der Straftatbestand, zu dessen Verwirklichung Beihilfe geleistet wird, auf der subjektiven Seite besondere Motive oder Ziele, so müssen diese dem Gehilfen zumindest bekannt sein. Es ist aber keine Voraussetzung der Beihilfe, daß er sich diese Motive selbst zu eigen macht und sein Tatbeitrag hiervon subjektiv getragen wird. Demzufolge hat sich A., der den Tatort durch „Schmierestehen“ absichert, während B. an einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt, wegen Beihilfe zu einem Vergehen (bzw. Verbrechen) des sexuellen Mißbrauchs von Kindern gern. § 148; § 22 Abs. 2 Ziff. 3 StGB zu verantworten, auch wenn er hierbei selbst keinerlei sexuelle Erregung oder Befriedigung verspürt. e) Verlangt das verletzte Gesetz eine bestimmte Täterqualifikation, so genügt es, daß der Täter diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist nicht erforderlich, daß z. B. der Gehilfe einer Militärstraftat gleichfalls Militärperson ist oder der Gehilfe beim Vertrauensmißbrauch genau so wie der Täter Verfügungs- und Entscheidungsbefugnisse besitzt. Besondere Probleme der Beihilfe Unter den gleichen Voraussetzungen, die bereits bei der Anstiftung und Mittäterschaft erörtert wurden, kann auch Beihilfe zu erfolgsqualifizierten Delikten geleistet werden. Für Exzesse anderer, die von seinem Vorsatz nicht umfaßt sind, trägt der Gehilfe ebenso wie der Anstifter oder Mittäter keine Verantwortung. Da auch im Hinblick auf die Fälle der sog. notwendigen Teilnahme bei der Beihilfe keine wesentlich anderen Probleme als bei der Anstiftung auftreten, kann auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen werden. 5.3.2.2.4. Die erfolglose Aufforderung zur Begehung einer Straftat (§227 StGB) Mit dem Strafgesetzbuch der DDR vom 12.1.1968 wurde die Strafbarkeit der erfolglosen (versuchten) Aufforderung zur Begehung einer Straftat gegenüber dem 390;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 390 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 390) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 390 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 390)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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