Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 373

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 373 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 373); keit und Schuldfähigkeit als auch auf die im Straftatbestand geforderte besondere Täter qualifikation. Macht A. als Zeuge vor Gericht bewußt eine falsche Aussage und wird B. daraufhin vom Gericht in Unkenntnis dessen zu Unrecht verurteilt, kann A. nicht wegen in -mittelbarer Täterschaft begangener Rechtsbeugung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Er besitzt nicht die in § 244 StGB geforderte Täterqualifikation. Gegebenenfalls kann er strafrechtlich verantwortlich sein wegen vorsätzlicher falscher Aussage in Tateinheit mit in mittelbarer Täterschaft begangener Freiheitsberaubung (§ 230; § 22 Abs. 1; § 131; § 63 StGB). b) Der Vorsatz des mittelbaren Täters muß den gesamten objektiven, tatbestandsmäßigen Tatablauf umfassen (die Einwirkung auf den Tatmittler, dessen tatbestandsmäßiges Verhalten und die dadurch verursachten Folgen). Der mittelbare Täter muß auch wissen, daß er sich eines anderen Menschen als Werkzeug (d. h. als Täter selbst ausscheidend) bedient. Er braucht sich jedoch nicht im klaren zu sein, daß er mittelbarer Täter im juristischen Sinne ist. So ist A. wegen in mittelbarer Täterschaft begangener Brandstiftung (§ 185 Abs. 1; § 22 Abs. 1, 2. Halbsatz StGB) strafrechtlich verantwortlich, wenn er den ihm als zurechnungsunfähig bekannten B. veranlaßt hat, seinerseits das Haus des C. in Brand zu setzen. Hat er die Zurechnungsunf ähigkeit nicht gekannt, ist er wegen Anstiftung zur Brandstiftung (§ 185 Abs. 1; § 22 Abs. 2 Ziff. 1 StGB) strafrechtlich verantwortlich. c) Die objektive Seite der Handlung des mittelbaren Täters besteht in einer solchen Einwirkung auf den Tatmittler, daß dieser die Straftat ausführt, ohne selbst dafür als Täter verantwortlich zu sein. Diese Einwirkung kann z. B. als Täuschung oder auch als Nötigung erfolgen. Dem mittelbaren Täter ist das gesamte von ihm vorsätzlich verursachte objektive Verhalten des Tatmittlers als objektive Seite der Straftat zuzurechnen. d) Die in mittelbarer Täterschaft begangene Straftat ist vollendet, wenn der Tat- j mittler sämtliche Tatbestandsmerkmale der Ausführungshandlung verwirklicht hat. Der Versuch dieser Straftat beginnt mit der Einwirkung auf den Tatmittler und ist beendet, wenn der mittelbare Täter seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen und seinerseits alles für die weitere Verwirklichung der Straftat durch den Tatmittler Erforderliche bzw. für erforderlich Gehaltene getan hat. Der A. fälschte seinen Krankenschein, indem er die Arbeitsbefreiung verlängerte, und übergab ihn der gutgläubigen B. mit der Bitte, ihn bei der SVK-Stelle des Betriebes vorzulegen. Der A. hat neben der Urkundenfälschung mit der Übergabe des gefälschten Krankenscheines an die B. beendeten versuchten Betrug gegen sozialistisches Eigentum begangen. Voraussetzungen beim Tatmittler Der Tatmittler trägt durch sein objektives Verhalten zur Ausführung der Straftat des mittelbaren Täters bei, ist aber selbst nicht als Täter dieser Straftat strafrechtlich verantwortlich. Seine Täterschaft kann aus folgenden Gründen ausgeschlossen sein: a) Der Tatmittler handelt selbst rechtmäßig. 373;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 373 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 373) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 373 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 373)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X