Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 350

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 350 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 350); Beendigung der Tat. In diesem Prozeß können sich dem Täter Hindernisse entgegenstellen, so daß die Tat in einem ihrer Stadien „steckenbleibt“. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Staatsorgane oder Bürger Straftaten vorzeitig entdecken und verhindern. Darüber hinaus können Straftaten in einem vor der Vollendung liegenden Entwicklungsstadium „steckenbleiben“, weil der Täter objektive Bedingungen seines Handelns falsch einschätzte und ausnutzte oder weil er bewogen durch Angst vor der Strafe oder andere Momente von der Verwirklichung bzw. der vollen Verwirklichung der geplanten Straftat Abstand nahm. Vorbereitung, Versuch und Vollendung einer Straftat sind nach dem Strafrecht der DDR die drei Entwicklungsstadien, die Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit nach sich ziehen können. Die bloße deliktische Zielsetzung, die noch nicht in objektiven Verhaltensweisen zum Ausdruck gekommen ist, begründet keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. In der sozialistischen Gesellschaft wird kein Mensch lediglich für seine Gedanken, Anschauungen und Absichten, auch wenn sie noch so sehr den gesellschaftlichen Interessen widersprechen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Damit distanziert sich der sozialistische Staat klar und unmißverständlich von den Methoden des Gesinnungsstrafrechts in den imperialistischen Staaten. Vorbereitung, Versuch und Vollendung einer Straftat sind im Strafgesetz genau beschriebene Entwicklungsstadien, die eindeutig voneinander abgegrenzt sind. Es werden unterschieden: Vorbereitung, die von den ersten beachtlichen Schritten bis an die Ausführungshandlung heranreichende Tätigkeit (§ 21 Abs. 2 StGB); Versuch, die bis an den tatbestandsmäßigen Erfolg heranführende Ausführungshandlung (§ 21 Abs. 3 StGB) und die Vollendung, die alle Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm des Besonderen Teils erfüllende Handlung. Diese Handlungen verletzen und stören strafrechtlich geschützte gesellschaftliche Verhältnisse und sind schuldhaft begangene, gesellschaftswidrige oder gesellschaftsgefährliche, moralisch-politisch verwerfliche Handlungen, die nach dem Gesetz als Vorbereitung, Versuch oder Vollendung eines Vergehens oder Verbrechens strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen.178 Sowohl die Vollendung als auch der Versuch und die Vorbereitung einer Straftat müssen den Tatbestand einer Strafrechtsnorm erfüllen. Grundlage für die Tatbestandsmäßigkeit der Vorbereitung und des Versuchs sind die im Besonderen Teil beschriebenen Merkmale der jeweiligen Deliktsart in Verbindung mit den allgemeinen Merkmalen dieser Entwicklungsstadien in § 21 Abs. 2 bzw. Abs. 3 StGB. Nach dem im sozialistischen Strafrecht geltenden Tatprinzip sind die staatlichen Reaktionen bei den einzelnen Entwicklungsstadien der Straftat unterschiedlich. Die Vollendung einer Straftat zieht stets Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit nach sich. Versuch und Vorbereitung tun es nur soweit, als es im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 21 Abs. 1 StGB). Die Vorbereitung von wenigen Ausnahmefällen abgesehen zieht in der Regel keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich. 178 Vgl. Lehrbuch des sowjetischen Strafrechts in 6 Bänden, Bd.II, Moskau 1970, S.402ff. (russ.). 350;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 350 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 350) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 350 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 350)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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