Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 339

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 339 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 339); In Anbetracht dessen, daß unter normalen biologischen, entwicklungspsychologischen und sozialen Bedingungen jeder Mensch mit Erreichen einer bestimmten Altersstufe auch im Vollbesitz der Zurechnungsfähigkeit ist, regelt das sozialistische Strafrecht nicht den Normalfall, sondern nur das Verfahren in Ausnahmeoder Sonderfällen. Es bestimmt daher nicht die Zurechnungsfähigkeit selbst, sondern regelt nur die Anwendung strafrechtlicher Normen bei Zurechnungsunfähigkeit bzw. bei verminderter Zurechnungsfähigkeit (§§ 15 und 16 StGB) sowie die Notwendigkeit der Feststellung der Schuldfähigkeit Jugendlicher (§ 66 StGB), wobei es alle einschlägigen medizinischen, psychologischen und gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage nimmt. Ijm folgenden wird nur die allgemeine Problematik der Zurechnungsunfähigkeit und der verminderten Zurechnungsfähigkeit behandelt. Die Schuldfähigkeit dagegen wird im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit Jugendlicher erörtert. Diese Systematik wurde gewählt, weil die im StGB geregelte Zurechnungsunfähigkeit bzw. verminderte Zurechnungsfähigkeit sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen auf treten kann und damit die Verantwortlichkeit generell auf hebt oder mindert, während bei der Schuldfähigkeit Probleme auftreten, die über diese Fragestellung hinausgehen und deshalb sachdienlicher und verständlicher im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Verantwortlichkeit Jugendlicher behandelt werden können. 5.2.62. Die Zurechnungsunfähigkeit Nach § 15 Abs. 1 StGB ist strafrechtlich nicht verantwortlich, wer sich zum Zeitpunkt der Begehung einer Handlung, die im Gesetz als Straftat bezeichnet wird, im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit befunden hat. Als entscheidenden Maßstab für die Bestimmung der Zurechnungsunfähigkeit nennt § 15 Abs. 1 StGB die Unfähigkeit, „sich nach den durch die Tat berührten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu entscheiden“. 5.2.62.1. Zurechnungsunfähigkeit und Entscheidungsprozeß Die strafrechtliche Regelung der Zurechnungsunfähigkeit bezieht sich zunächst auf den Entscheidungsprozeß als einen psychischen Vorgang. Störungen, die zur Zurechnungsunfähigkeit führen, können in allen wesentlichen Phasen oder, anders ausgedrückt, auf verschiedenen psychischen Ebenen des Entscheidungsprozesses auftreten. Man kann sie bereits auf der psychischen Ebene der Alternativwahrnehmung und -auswahl finden, wenn der Handelnde z. B., einer psychischen Zwangsvorstellung unterliegend, auf ein einziges Ziel ausgerichtet ist. Man findet sie auch auf der Ebene der Berechnung der objektiven Konsequenzen einschließlich der Erfassung des sozialen Werts und der Realisierungswahrscheinlichkeit der Handlung, wobei der Handelnde sich als unfähig erweist, eine echte soziale Selbstkontrolle des geplanten Verhaltens vorzunehmen. Auf der Ebene der subjektiven Nutzenseinschätzung tritt sie dergestalt auf, daß der Handelnde jede Fähigkeit vermissen läßt, den subjektiven Nutzen mit den 22* 339;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 339 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 339) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 339 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 339)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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