Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 337

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 337 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 337); Der Erwerb der Zurechnungsfähigkeit hat zweitens bestimmte soziale Grundvoraussetzungen. Diese bestehen darin, daß der Mensch in einer sozialen Gemeinschaft gelebt und in dieser die Fähigkeit erworben haben muß, soziale Normen als Bestimmungsgründe für die Entscheidung zum jeweiligen Sozialverhalten zu erkennen und anzuerkennen. Dies ist der soziologische, sozial- und entwicklungspsychologische Aspekt der Zurechnungsfähigkeit des Menschen.166 Ist der Mensch während der normalen Zeit der Herausbildung der Zurechnungsfähigkeit durch irgendwelche Umstände gänzlich oder teilweise von sozialen Kontakten isoliert gewesen, so kann ihm trotz gegebener biologischer Leistungsfähigkeit die Zurechnungsfähigkeit gänzlich oder teilweise fehlen. Derartige Sachverhalte sind in der DDR allerdings so gut wie ausgeschlossen. Im vergangenen Jahrhundert ergab sich diese Frage im Fall Kaspar Hauser.167 In der Gegenwart sind solche Fälle dort möglich und denkbar, wo Menschen, die in steinzeitähnlichen Verhältnissen auf gewachsen sind (z. B. in Teilen von Indonesien und Australien), plötzlich in das Leben einer „modernen“ Gesellschaft versetzt werden. Die Zurechnungsfähigkeit im strafrechtlichen Sinne hat drittens zur Voraussetzung, daß der Mensch ein bestimmtes Lebensalter, und zwar das 14. Lebensjahr, erreicht und in dieser Zeit die Fähigkeit erworben hat, sich nach denjenigen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu bestimmen, die von der Tat selbst berührt worden sind. Bei der Festlegung der Altersstufe von 14 Jahren (§ 65 Abs. 2 StGB) als Zeitpunkt, zu dem der Mensch die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit erworben haben kann, geht das Strafrecht von elementaren soziologischen sowie sozial- und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen aus. Unterhalb dieser Altersgrenze ist die Zurechnungsfähigkeit kein strafrechtlich relevantes Problem, selbst wenn sie real schon erworben ist (das ist hinsichtlich der elementarsten Verhaltensweisen bei der Normalentwicklung junger Menschen bereits geraume Zeit vor Erreichen dieser Altersgrenze der Fall). Die untere Altersgrenze der Zurechnungsfähigkeit ist in den verschiedenen Gesetzbüchern der sozialistischen Staaten unterschiedlich festgelegt. In Vorbereitung des StGB der DDR von 1968 wurde dieses Problem ausführlich diskutiert und schließlich zugunsten der Altersgrenze von 14 Jahren entschieden. Ausgehend von den genannten Erkenntnissen, berücksichtigt das Strafrecht ferner, daß die Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen sich unter bestimmten biologischen, entwicklungspsychologischen und sozialen Bedingungen u. U. auch nur partiell herausbilden kann. Es bindet daher die Zurechnungsfähigkeit auch an den Zeitpunkt der Tat, an die jeweilige Tat selbst und an die von ihr berührten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dies ist der juristische Aspekt der Zurechnungsfähigkeit (vgl. § 15 Abs. 1 StGB). Das Strafrecht setzt viertens zwar das Alter von 14 Jahren als juristisch relevanten Zeitpunkt für den Erwerb der Zurechnungsfähigkeit fest, berücksichtigt aber den altersmäßig und sozial bedingten Charakter der Persönlichkeitsentwicklung 166 Vgl. W. Friedrich/A. Kossakowski, Zur Psychologie des Jugendalters, a. a. O., S. 51 ff.; H.-D. Schmidt, Allgemeine Entwicklungspsychologie, Berlin 1970, S.339ff. 167 Vgl. H. Pies/K. Hauser, Augenzeugenberichte und Selbstzeugnisse, Stuttgart 1925. 22 Lehrbuch StGB 337;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 337 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 337) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 337 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 337)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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