Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 335

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 335 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 335); schuld- und straferschwerenden Umstand zu erblicken. Der Rauschzustand kann sich jedoch auch erschwerend auswirken, insbesondere wenn er selbst eine Verletzung besonderer Rechtspflichten (z. B. im Straßenverkehr) darstellt oder Ergebnis verfestigter sozial-negativer Einstellungen ist. Literatur: Lehrbuch des sowjetischen Strafrechts in 6 Bänden, Bd.II, Moskau 1970 (russ.); Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil, Berlin 1959, S. 362 ff. ; J. Lekschas, Die Schuld als subjektive Seite der verbrecherischen Handlung, Berlin 1955; ders., Über die Strafwürdigkeit von Fahrlässigkeitsverbrechen, Berlin 1958; ders., Zur Neuregelung der Schuld im zukünftigen Strafgesetzbuch, Berlin 1959; J. Lekschas/W. Loose/J. Renneberg, Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964; D. Seidel, Risiko in Produktion und Forschung, Berlin 1968; H. Dettenborn/H.-H. Fröhlich, Psychologische Probleme der Täterpersönlichkeit, Berlin 1971; J. Lekschas/D. Seidel/H. Dettenborn, Studien zur Schuld, Berlin 1975. 5.2.6. Die Zurechnungsfähigkeit 5.2.6.1. Die Zurechnungsfähigkeit als personale Voraussetzung strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Schuld 5.2.6.1.1. Zum Wesen der Zurechnungsfähigkeit Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann ihrem Sinn und Zweck entsprechend in gesellschaftlich wirksamer Weise nur realisiert werden, wenn sie einer Person gegenüber angewandt wird, die zur Selbstbestimmung ihres Sozialverhaltens fähig war, so daß die von ihr begangene Tat ihr auch als persönliche „Leistung“ zugerechnet werden kann. Diese Fähigkeit, im Strafrecht als Zurechnungsfähigkeit bezeichnet, ist ein wesentliches Element der menschlichen Persönlichkeit als gesellschaftliches Wesen. Die Zurechnungsfähigkeit ist zwar notwendig an den Menschen als Individuum gebunden und von biologischen Voraussetzungen abhängig, aber dennoch keine biologische Funktion des Menschen, sondern ein sozialer Wesenszug menschlicher Persönlichkeit. Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit ist immer darauf bezogen, ob das einzelne Individuum die Fähigkeit erworben hat, sich als eigenverantwortliche Persönlichkeit in der Gesellschaft zu bewegen. Sie gehört zu den Elementarfragen des „menschlichen Wesens“, das nur als „Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse“163 zu begreifen ist. Die Zurechnungsfähigkeit als Wesenszug der Persönlichkeit des Menschen besitzt folglich ihrer Natur gemäß soziale Qualität, ist selbst eine soziale Beziehung des einzelnen in der Gesellschaft und zu ihr. Der Erwerb der Zurechnungsfähigkeit ist daher ein sich unter bestimmten biologischen Vor- und Grundbedingungen vollziehender sozialer Prozeß der Persönlichkeitsbildung und Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Er ist und bleibt ein sozialer Prozeß, auch 163 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1958, S. 6; vgl. auch K. Marx/F. Engels; Werke, Bd. 20, a.a.O., S. 105. 335;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 335 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 335) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 335 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 335)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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