Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 327

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 327 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 327); Eine zweite Möglichkeit kann darin bestehen, daß der Täter in einen von Amnesie begleiteten Rauschzustand geraten ist, bei dem ihm jegliche Bewußtheit seines Verhaltens und seiner Zielrichtung fehlt. In diesen Fällen ist also selbst das bei der ersten Möglichkeit noch vorhandene Minimum an Bewußtheit nicht mehr gegeben bzw. nicht feststellbar, ob ein solches Minimum an Bewußtheit Vorgelegen hat, weil das Erinnerungsvermögen des Täters vollständig versagt, er daher keine Auskunft über seine Bewußtseinslage geben kann und selbst eine experimentelle Wiederholung (abgesehen davon, daß sie nicht gestattet ist) kein sicheres Ergebnis erbringen würde. Dadurch kann mitunter die Feststellung erschwert werden, welchem Tatbestand das objektive Verhalten entspricht. Es gibt Fälle, in denen nach dem objektiven Geschehensablauf strafrechtliche Verantwortlichkeit sowohl wegen einer vorsätzlichen als auch wegen einer fahrlässigen Tat bzw. wegen verschiedener vorsätzlicher Taten in Betracht kommt. Welcher Tatbestand tatsächlich verwirklicht wurde, richtet sich nach der jeweiligen Bewußtseinslage. Um in diesen Fällen Kriterien für die Zuordnung der Tat zu gewinnen, hat das Oberste Gericht den Begriff des „natürlichen Verhaltensentschlusses“ eingeführt.158 Das Oberste Gericht legte seine Auffassung an folgendem Beispiel dar: Der Täter schuldhaft in den Zustand der Volltrunkenheit geraten wurde von Angehörigen der VP schlafend vor einem Haus gefunden. Nachdem diese ihn geweckt und auf die Beine gestellt hatten, schlug der Täter um sich, traf dabei einen VP-Angehörigen im Gesicht und belegte die VP-Angehörigen mit unflätigen Schimpf Worten. Es war zu entscheiden, ob die Tat eine Beleidigung (§§ 137 ff. StGB) oder eine Staatsverleumdung (§ 220 StGB) war und ob der Täter - da er sich außerdem heftig zur Wehr setzte, als die VP-Angehörigen ihn zum VPKA bringen wollten - auch Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§212 StGB) geleistet hatte. Das Oberste Gericht kam zu dem richtigen Ergebnis, daß der im Vollrausch befindliche Täter, plötzlich „aus dem Schlaf gerissen“, sich der gegebenen Situation überhaupt nicht bewußt werden konnte und ihm infolge der eingetretenen Amnesie auch nicht bewußt war, eine Beleidigung i. S. des § 139 Abs. 2 StGB zu begehen.159 Die Einführung des Begriffes des natürlichen Verhaltensentschlusses ist nicht unproblematisch. Es gibt für ihn kaum faßbare Kriterien. Das einzige könnte letztlich nur ein Minimum an Bewußtheit sein, denn ein „Verhaltensentschluß“ ohne dieses Minimum ist schlechterdings unmöglich. Daran ändert auch nichts, daß man ihn einen „natürlichen“ nennt, denn immer wird eine gewisse Bewußtheit vorausgesetzt, die hier ja gerade fehlt. So lehnte das Oberste Gericht im geschilderten Fall eine Verantwortlichkeit wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Staatsverleumdung ab, weil der Täter die Angehörigen der VP in seinem derzeitigen Zustand nicht als solche zu identifizieren vermochte, nahm aber gleichwohl an, daß er den ebenfalls komplizierten Vorgang der Beleidigung auf Grund eines „natürlichen Verhaltensentschlusses“ begangen habe. Dem in der zitierten Entscheidung des Obersten Gerichts implizite enthaltenen Grundsatz, jegliche extensive Auslegung des § 13 Abs. 3 StGB zu vermeiden, ist jedoch zuzustimmen. Die Begehung der Tat in einem solchen Zustand ist von 158 Vgl. „OG-Urteil vom 19.7.1972“, Neue Justiz, 4/1973, S. 117f. 159 a. a. O., S. 118f. 327;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 327 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 327) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 327 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 327)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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