Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 325

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 325 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 325); über sich verliert und in diesem Zustand auch Straftaten begeht. Das sozialistische Strafrecht geht von dem Grundsatz aus, daß an und für sich jedermann, der Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt, sich auch des Risikos bewußt ist, das im Genuß solcher Mittel liegt. Es folgt ferner dem Grundsatz, daß jedermann verpflichtet ist, die Gefahren zu vermeiden, die für die Gesellschaft oder andere Personen daraus entstehen, daß er sich in einen solchen Rauschzustand versetzt hat. Dies'e beiden Grundsätze sind die Basis, von der her das Verschulden bei einer Rauschtat zu bestimmen ist. Dabei sind die verschiedenen Ebenen, auf denen sich das physische Geschehen abspielt, zu beachten. Die erste Ebene ist die des „Sich-in-den-Rauschzustand-Versetzens“. Es liegt vor, wenn der Täter sich selbst durch ein Verhalten, das auf seine Entscheidung zum Genuß solcher Mittel zurückgeht, in den Rauschzustand versetzt hat. Werden jemandem berauschende Mittel eingegeben, ohne daß er es bemerkt, und gerät er dadurch k in einen solchen Zustand, so hat nicht er sich, sondern haben andere ihn in diesen Zustand versetzt. Es muß mithin zunächst die Entscheidung gegeben sein, ein als berauschend erkanntes Mittel zu sich zu nehmen (Trinken von Alkohol, Einnahme von Rauschgift oder anderen rauscherzeugenden Substanzen in verschiedenen Formen u.ä.). Diese Entscheidung und ihre Verwirklichung müssen dazu geführt haben, daß der Täter „schuldhaft“ in den Rauschzustand geraten ist. Voraussetzung dafür ist, daß der Handelnde in Kenntnis dessen solche berauschenden Mittel zu sich genommen hat, um sich in einen Rauschzustand zu versetzen. Jugendliche z. B., denen der Genuß von Alkohol von erwachsenen Personen aufgedrängt wird (begleitet vom solchen Bemerkungen wie, daß von „ein paar Gläschen“ niemand betrunken wird) und die infolge Alkoholunverträglichkeit in einen Rauschzustand (evtl, auch pathologischen Rausch) geraten, haben sich nicht schuldhaft in den Rauschzustand versetzt. Die Schuldhaftigkeit hinsichtlich des Erreichens des Rauschzustandes kann verschiedene Formen annehmen. Es kann sich jemand dazu entschlossen haben, sich durch den Genuß solcher berauschenden Mittel in diesen Zustand zu versetzen. Es kann aber auch so verlaufen, daß der Täter berauschende Mittel zu sich nahm und im Vertrauen auf seine Kondition der Ansicht war, daß er nicht in einen Rauschzustand geraten werde. Es kann aber auch so sein, daß der Täter bei fortwährendem Genuß solcher Mittel an die Gefahr, in einen Rauschzustand zu geraten, nicht mehr gedacht hat, obwohl ihm die Wirkung solcher Mittel bekannt war. Schließlich kann die Schuldhaftigkeit darin bestehen, daß jemand, der sich erschöpft oder indisponiert fühlt, derartige Mittel zu sich nimmt, obwohl ihm bewußt ist, daß unter diesen Umständen diese Gefahr eines Rauschzustandes besteht. Alle diese Verhaltensweisen sind durch Verantwortungslosigkeit gekennzeichnet. Die Verantwortungslosigkeit besteht allgemein formuliert darin, daß jemand sich selbst in schuldhafter Weise zu einer Gefahr für die Gesellschaft oder andere Personen gemacht hat, indem er Bedingungen setzte, die ihm die Möglich- 325;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 325 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 325) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 325 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 325)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der insbesondere bei den Treffs erlblgt,;I abei sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Erziciurigründ Befähigung hat differenziert, der Individualität der jeweiligen ängepaßt.

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