Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 320

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 320 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 320); In seiner Plenartagung vom 28.3.1973 hob das Oberste Gericht auf Grund der Erfahrungen der Rechtsprechung folgende Aspekte als beachtlich für die Unterscheidung zwischen bewußter und nicht bewußter Pflichtverletzung hervor: die Stärke des Abweichens vom pflichtgemäßen Verhalten (je krasser die Pflichtverletzüng ist, desto eher kann sie bewußt erlebt sein); die zeitliche Dauer der Pflichtverletzung (eine während eines längeren Zeitraumes erfolgende pflichtwidrige Handlung vermag eher bewußt zu werden als eine kurzzeitige Pflichtverletzung); die Bedeutung und Eindeutigkeit der Pflichten (je bedeutender und eindeutiger die Pflichten sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit bewußten Abweichens von ihnen); die Erkennbarkeit und Erfüllbarkeit der Pflichten (je einfacher Pflichten zu N erkennen und auf Grund der Ausbildung und der erworbenen Erfahrungen zu erfüllen sind, desto eher kann ihre Nichtbefolgung bewußt erfolgen)“147. Die Verantwortungslosigkeit bei bewußter Pflichtverletzung nach § 8 Abs. 1 StGB ist begründet in der Verknüpfung zwischen der bewußten Pflichtverletzung, der Voraussehbarkeit und der Vermeidbarkeit der Folgen bei pflichtgemäßem Verhalten im Prozeß der Entscheidung zum Handeln. Diese Verantwortungslosigkeit muß im objektiven Handlungsprozeß in gefährliche Folgen umgeschlagen sein. Es ist nicht gestattet, aus der bloßen subjektiven Pflichtverletzung automatisch auf Fahrlässigkeit zu schließen. Die Fahrlässigkeit durch unbewußte Pflichtverletzung liegt, von ihrer psychischen Seite betrachtet, an der Grenze strafrechtlichen Verschuldens. Hier war dem Täter weder bewußt, daß er Rechtspflichten verletzt, noch sah er irgendwelche Gefahren oder Folgen voraus. Es gab keine subjektive Zuwendung zu einer kritischen Situation und damit auch keine Konfrontation des eigenen Verhaltens mit den sich aus dieser Situation ergebenden Verhaltensanforderungen. So verkaufte ein Pilzsammler, der über 12jährige Erfahrungen verfügte, an eine Familie Pilze, unter denen sich auch giftige Grüne Knollenblätterpilze befanden. Er hielt diese Pilze für Waldchampignons.148 Die Tatsache, daß jemand unbewußt seine Pflichten verletzt und dadurch vermeidbare und voraussehbare gefährliche Folgen herbeiführt, kann für sich allein Fahrlässigkeit nicht begründen. Zunächst besteht ein wesentliches Element der Verantwortungslosigkeit dieser Art von Fahrlässigkeit darin, daß der Täter sich unter den gegebenen Umständen seiner Pflichten hätte bewußt werden und daß er ferner bei pflichtgemäßem Verhalten die Folgen hätte voraussehen und vermeiden können. Die exakte Prüfung der gesamten Situation muß den Nachweis erbringen, daß diese Bedingungen eindeutig gegeben sind. 147 „Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung am 28. März 1973“, Neue Justiz, 9/1973, Beilage 3, S. 11. 148 Vgl. „OG-Urteil vom 21.4.1971“, Neue Justiz, 14/1971, S.429f. 320;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 320 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 320) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 320 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 320)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X