Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315); Kraftfahrer dürfen z. В. nicht darauf vertrauen, daß am Straßenrand spielende Kinder ernsthaft auf den Verkehr achten und sich sachgerecht verhalten werden. Sie haben immer mit spontanem Verhalten der Kinder zu rechnen und ihre Fahrweise entsprechend einzurichten. Dagegen dürfen sie darauf vertrauen, daß andere Kraftfahrer sich sachgemäß verhalten werden. Spontanes Fehlverhalten anderer Kraftfahrer ist für sie nicht voraussehbar. Die Feststellung der Voraussehbarkeit der Folgen ist ein wesentliches Element der Feststellung der Verantwortungslosigkeit bei der Fahrlässigkeit. Entfällt die Voraussehbarkeit, so kann auch keine Verantwortungslosigkeit hinsichtlich der herbeigeführten Folgen bestehen. Die psychische Struktur der Fahrlässigkeit ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß ein bestimmtes, subjektiv sozial-negatives Verhältnis des Täters zu den ihm obliegenden Pflichten bestanden hat. Dieses subjektiv sozial-negative Verhältnis kann erstens darin bestehen, daß der Täter sich bei seiner Entscheidung zum Handeln bewußt war, mit seinem Handeln gleichzeitig die ihm obliegenden Pflichten zu verletzen (§ 7, § 8 Abs. 1 StGB). Der Kraftfahrer, der einen Lkw benutzte, obwohl er wußte, daß die Bremsen defekt waren, verletzte bewußt die ihm nach § 5 Abs.3 StVO obliegenden Pflichten.140 Die Bewußtheit, die Pflichten zu verletzen, ist bei den in § 7 und in § 8 Abs. 1 StGB beschriebenen Arten der Fahrlässigkeit gleich. Die Unterschiede zwischen diesen Arten ergeben sich aus dem subjektiven Verhältnis zu den Folgen. Das Bewußtsein, bestehende Pflichten zu verletzen, muß zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Handeln Vorgelegen haben. Die allgemeine Kenntnis der Pflichten allein genügt nicht. Wer während der Entscheidung an die ihm an und für sich bekannten Pflichten „nicht gedacht hat“, hat sich auch nicht zu einer bewußten Pflichtverletzung entschieden. So entstehen Brände u. a. dadurch, daß „vergessen“ wird, elektrische Geräte wie Tauchsieder oder Bügeleisen auszuschalten, ehe man den Raum oder die Wohnung für längere oder kürzere Dauer verläßt. Die Pflicht, solche Geräte stets unter Kontrolle zu behalten, ist den Betreffenden schlechterdings immer bekannt gewesen. Das subjektiv sozial-negative Verhältnis kann zweitens darin bestehen, daß dem Täter die Pflichtverletzung bei der Entscheidung zum Handeln nicht bewußt war, dieses Sich-nicht-bewußt-Sein selbst jedoch auf eine verantwortungslose Haltung, die nicht gebilligt werden kann, zurückzuführen ist (§ 8 Abs. 2 StGB). Der Kraftfahrer eines Lkw hatte einen Defekt der Bremsanlage bereits vor einem halben Jahr festgestellt, ließ diese jedoch nicht reparieren, sondern betätigte die Bremsanlage durch mehrfaches Treten auf das Bremspedal (sog. Pumpen). Da er das Fahrzeug täglich benutzte, gewöhnte er sich derart an die ihm anfänglich bewußt gewesene Pflichtverletzung, bis diese ihm zur Routine wurde und er nicht mehr an sie dachte. So war es auch am Tage des Unfalls. In diesem subjektiv sozial-negativen Verhältnis zu den Pflichten liegt ein weiteres wesentliches Element der Verantwortungslosigkeit bei fahrlässigen Taten. 315 140 Vgl. „OG-Urteil vom 20.5.1969“, a.a.O., S.477.;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X