Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315); Kraftfahrer dürfen z. В. nicht darauf vertrauen, daß am Straßenrand spielende Kinder ernsthaft auf den Verkehr achten und sich sachgerecht verhalten werden. Sie haben immer mit spontanem Verhalten der Kinder zu rechnen und ihre Fahrweise entsprechend einzurichten. Dagegen dürfen sie darauf vertrauen, daß andere Kraftfahrer sich sachgemäß verhalten werden. Spontanes Fehlverhalten anderer Kraftfahrer ist für sie nicht voraussehbar. Die Feststellung der Voraussehbarkeit der Folgen ist ein wesentliches Element der Feststellung der Verantwortungslosigkeit bei der Fahrlässigkeit. Entfällt die Voraussehbarkeit, so kann auch keine Verantwortungslosigkeit hinsichtlich der herbeigeführten Folgen bestehen. Die psychische Struktur der Fahrlässigkeit ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß ein bestimmtes, subjektiv sozial-negatives Verhältnis des Täters zu den ihm obliegenden Pflichten bestanden hat. Dieses subjektiv sozial-negative Verhältnis kann erstens darin bestehen, daß der Täter sich bei seiner Entscheidung zum Handeln bewußt war, mit seinem Handeln gleichzeitig die ihm obliegenden Pflichten zu verletzen (§ 7, § 8 Abs. 1 StGB). Der Kraftfahrer, der einen Lkw benutzte, obwohl er wußte, daß die Bremsen defekt waren, verletzte bewußt die ihm nach § 5 Abs.3 StVO obliegenden Pflichten.140 Die Bewußtheit, die Pflichten zu verletzen, ist bei den in § 7 und in § 8 Abs. 1 StGB beschriebenen Arten der Fahrlässigkeit gleich. Die Unterschiede zwischen diesen Arten ergeben sich aus dem subjektiven Verhältnis zu den Folgen. Das Bewußtsein, bestehende Pflichten zu verletzen, muß zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Handeln Vorgelegen haben. Die allgemeine Kenntnis der Pflichten allein genügt nicht. Wer während der Entscheidung an die ihm an und für sich bekannten Pflichten „nicht gedacht hat“, hat sich auch nicht zu einer bewußten Pflichtverletzung entschieden. So entstehen Brände u. a. dadurch, daß „vergessen“ wird, elektrische Geräte wie Tauchsieder oder Bügeleisen auszuschalten, ehe man den Raum oder die Wohnung für längere oder kürzere Dauer verläßt. Die Pflicht, solche Geräte stets unter Kontrolle zu behalten, ist den Betreffenden schlechterdings immer bekannt gewesen. Das subjektiv sozial-negative Verhältnis kann zweitens darin bestehen, daß dem Täter die Pflichtverletzung bei der Entscheidung zum Handeln nicht bewußt war, dieses Sich-nicht-bewußt-Sein selbst jedoch auf eine verantwortungslose Haltung, die nicht gebilligt werden kann, zurückzuführen ist (§ 8 Abs. 2 StGB). Der Kraftfahrer eines Lkw hatte einen Defekt der Bremsanlage bereits vor einem halben Jahr festgestellt, ließ diese jedoch nicht reparieren, sondern betätigte die Bremsanlage durch mehrfaches Treten auf das Bremspedal (sog. Pumpen). Da er das Fahrzeug täglich benutzte, gewöhnte er sich derart an die ihm anfänglich bewußt gewesene Pflichtverletzung, bis diese ihm zur Routine wurde und er nicht mehr an sie dachte. So war es auch am Tage des Unfalls. In diesem subjektiv sozial-negativen Verhältnis zu den Pflichten liegt ein weiteres wesentliches Element der Verantwortungslosigkeit bei fahrlässigen Taten. 315 140 Vgl. „OG-Urteil vom 20.5.1969“, a.a.O., S.477.;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 315 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 315)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Arbeit mit den einzelnen auf der Grundlage individueller Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen erfolgt.

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