Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 277

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 277 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 277); Jede Handlung eines Menschen ist auf die Verwirklichung bestimmter Ziele gerichtet. Diese Zielsetzung finden wir auch bei allen strafbaren Handlungen, wobei das angestrebte Ziel von vornherein ein deliktisches sein kann (wie z. B. beim Diebstahl) oder an und für sich gesehen strafrechtlich nicht bedeutsam zu sein braucht (wie z. B. bei vielen fahrlässigen Taten). Bereits in diesem Prozeß der Zielsetzung sieht sich der Handelnde bestimmten Möglichkeiten des Verhaltens (Handlungs- oder Verhaltensalternativen) gegenüber. Ihm können sich einzelne Alternativpaare oder eine ganze Fülle von Alternativen anbieten. Es handelt sich dabei um objektive, in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorhandene Handlungsalternativen, die sowohl sozial-gemäßen als auch sozial-negativen Charakters sein können. In den meisten Fällen existiert eine Vielzahl solcher Alternativen. Wenn A. z.B. in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, so gibt es für ihn bei weitem nicht nur die Alternative, entweder in den Schwierigkeiten zu verbleiben oder strafbare Handlungen zu begehen, sondern vor allem auch eine Vielzahl von Wegen, die Hilfe der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Allerdings gibt es auch Sachverhalte, wie z. B. bei bestimmten Gewalt- oder Sexualverbrechen, in denen die Gesellschaft dem Täter nur die Alternative gewährt, von seiner abwegigen Zielstellung Abstand zu nehmen. Von den objektiven Handlungsalternativen unterscheiden sich die subjektiven. Nicht jeder Mensch nimmt alle objektiv vorhandenen Handlungsmögbchkeiten wahr, so daß sich diese für ihn persönlich reduzieren. Bei einer Reihe von Straftaten, z.B. wenn es infolge wechselseitiger Beleidigungen zu Schlägereien kommt, kann sich die Sicht der Straftäter derartig verengen, daß sie nur noch die Möglichkeit sehen, sich entweder persönlich „zu rächen“ oder die Beschimpfung „auf sich sitzen“ zu lassen. Häufig erkennen Straftäter erst später, daß ihnen noch weitere gesellschaftsgemäße Möglichkeiten zur Lösung ihrer Probleme offenstanden. Für die Bestimmung und Beurteilung der Schuld ist es wichtig zu wissen, welche der Handlungsvarianten der Täter sah bzw. warum er tatsächlich bestehende Varianten eines gesellschaftsgemäßen Verhaltens nicht erkannte. (Dies ist insbesondere bei der Klärung von Fahrlässigkeitstaten von Bedeutung, spielt aber auch bei vorsätzlichen Taten eine Rolle.) Die Wahl einer Handlungsalternative hängt weitgehend von dem „Nutzen“ ab, den der Handelnde ihr zuschreibt. Dieser Nutzen wird zunächst durch den objektiven gesellschaftlichen Wert des Verhaltenszieles bestimmt. Von diesem objektiven Wert abgeleitet, entwickelt bzw. besitzt der Handelnde Vorstellungen über den subjektiven Nutzen, den er mit der Verwirklichung des Handlungszieles erreichen kann. Dieser erscheint ihm als erstrebenswertes Resultat seines Verhaltens. Da es sich bei Entscheidungen zu Straftaten immer um das Anstreben objektiv sozialnegativer Ziele im Gegensatz zu den gesellschaftlichen Anforderungen handelt, ist es für die Erkenntnis des politisch-moralischen Gehalts des Verschuldens von Bedeutung zu wissen, welchen individuellen Nutzen der Täter von der Verwirklichung der Straftat erwartete bzw. wie und warum er sich dabei über die gesell- 277;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 277 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 277) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 277 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 277)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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