Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 274

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 274 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 274); massenhafter Unfreiheit läßt im Bewußtsein einiger bürgerlicher Kriminologen und Strafrechtstheoretiker den Eindruck entstehen, als sei die Kriminalität ein unabwendbares Ereignis, das jeden einzelnen erreichen und dem er sich nicht entziehen kann.87 Die Zweifel an der Existenz der Freiheit haben in diesen unentwirrbar scheinenden materiellen und geistigen Widersprüchen, die innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft nicht lösbar sind, ebenso ihren Grund wie die gegenteilige, noch mehr ins Absurde gehende Behauptung, daß die allgemeine Kriminalität ein Ausdruck oder notwendiges Attribut oder der Preis der Freiheit sei und daß, wer die Kriminalität „abschaffen“ wolle, auch notwendig die Freiheit zu liquidieren beabsichtige.88 Die bürgerliche Theorie offenbart hier einen sich gelehrt gebenden Eklektizismus, der wissenschaftliche Diskussion mit solchen Auffassungen unmöglich macht. Diese Ansichten folgen letztlich keinem wissenschaftlichen Prinzip, sondern sind lediglich auf die pseudo-ideologische Verteidigung der Interessen des Privateigentums an den Produktionsmitteln und der Ausbeutung bedacht. 5.2.1.2. Begriff und Wesen der strafrechtlichen Schuld 5.2.1.2.1. Zum Begriff der Schuld im allgemeinen Der Begriff der Schuld wird im § 5 StGB gesetzlich definiert. Darin wird eine Tat als „schuldhaft“ begangen bezeichnet, „wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht“. Mit dieser Bestimmung ist eine Vielfalt von theoretischen Fragen aufgeworfen, deren wissenschaftlich exakte Beantwortung für die Rechtsprechung und Strafverfolgungspraxis wesentliche Bedeutung hat. Das strafrechtliche Verschulden ist eine bestimmte subjektive Beziehung zwischen der Person des Straftäters und den vom sozialistischen Strafrecht gesetzten oder sanktionierten Verhaltensanforderungen an den Bürger in bezug auf die von ihm verübte Tat. In ihr drückt sich eine spezifische Dialektik zwischen der Person des Straftäters und der sozialistischen Gesellschaft, bezogen auf eine bestimmte Tat, aus. Die strafrechtliche Schuld ist daher sowohl eine subjektivsoziale als auch eine psychische Beziehung zwischen Täter und Tat. Das Wesentliche, das Entscheidende an der Schuld ist jedoch nicht allein das psychische Verhältnis des Täters zu seiner Tat, als vielmehr die vom Täter mit seiner Tatentscheidung selbstbestimmte und selbstverantwortete Beziehung zur sozialistischen Gesellschaft und ihren rechtlich normierten sozialen Anforderungen, die hier die Gestalt der Negation erfüllbarer Forderungen annimmt. Allerdings existiert diese subjektiv-soziale Beziehung stets in der Form einer bestimmten psychischen Beziehung des Täters zu seiner Tat, die somit ebenfalls zu den elementaren subjektiven Bedingungen gehört, ohne die es keine Schuld geben kann. Für sich allein aber können solche psychischen Beziehungen keine Schuld begründen. Den Erkenntnissen der marxistisch-leninistischen Theorie entsprechend ist die 87 „Die Kriminologie geht von der Annahme aus, daß eine kriminalitätsfreie Gesellschaft nicht denkbar ist“, und erklärt damit diese Ansicht zu einer Art Staatsdoktrin der imperialistischen Gesellschaft in der BRD, von der alle „Kriminalpolitik“ auszugehen habe (Deutscher Bundestag, 6. Wahlper., Drucksache VI/3080, S. 203). 88 Vgl. E. Buchholz/R. Hartmann/J. Lekschas/G. Stiller, a. a. O., S.20ff., S.44ff., S. 137ff. 274;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 274 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 274) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 274 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 274)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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