Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 265

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 265 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 265); b) Der Abbruch eines Kausalverlaufes Ein Abbruch des Kausalverlaufes liegt vor, wenn jemand einen Kausalverlauf in Gang gesetzt hatte, der zwar geeignet war, die eingetretenen Folgen zu verursachen oder mitzuverursachen, jedoch nicht kausal wirksam geworden ist, weil andere Ereignisse (nachfolgendes Handeln, natürliche Prozesse) dazwischengetreten sind, die diesem ein Ende gesetzt und unabhängig von ihm die eingetretenen Folgen verursacht haben. Diese Fälle werden zuweilen auch als „Unterbrechung des Kausalzusammenhangs“ bezeichnet. Das ist jedoch nicht exakt, denn ein Kausalzusammenhang kann bestehen oder nicht bestehen, er kann aber nicht unterbrochen sein.72 Die Frage, ob ein Abbruch des Kausalverlaufes vorliegt, läuft in der Hauptsa-che auf eine Abgrenzung gegenüber der Kausalität in Form der Kausalkette hinaus. Ist nach den allgemeinen Kriterien der Beurteilung der Kausalität in Form der Kausalkette ein objektiv vermittelter Ursache-Wirkung-Zusammenhang zu bejahen, kann von einem Abbruch des Kausalverlaufes nicht die Rede sein. Ein Abbruch des Kausal verlauf es liegt dagegen insbesondere dann vor, wenn durch das nachfolgende Handeln (Tun oder Unterlassen) ganz andere Folgen herbeigeführt wurden, als sie durch die ursprüngliche Handlung zunächst drohten; das vorangehende Verhalten zwar geeignet war, die konkret eingetretenen Folgen herbeizuführen, diese Folgen aber unabhängig von dem vorangehenden Verhalten durch das nachfolgende vorsätzliche oder fahrlässige Handeln eines Dritten oder durch plötzlich eintretende Naturereignisse herbeigeführt wurden, so daß die vorangegangene Handlung nicht kausal wirksam geworden ist. Bei einer tätlichen Auseinandersetzung brachten zwei Personen unabhängig voneinander dem Verletzten lebensgefährliche Verletzungen bei. Im medizinischen Gutachten wurde festgestellt, daß der Eintritt des Todes nur auf die zuletzt zugefügte lebensgefährliche Gesundheitsschädigung zurückzuführen ist, weil diese auf Grund ihrer Eigenart und Intensität zu einem so raschen Eintritt des Todes führte, daß sich die erste Verletzung nicht mehr auf den Ablauf dieses Prozesses auswirken konnte. Ein Abbruch des Kausal verlauf es kann also insbesondere dann vorliegen, wenn durch ein nachfolgendes selbständiges und bewußtes Handeln Ursachen gesetzt wurden, die den Erfolg verursacht haben.73 Voraussetzung ist aber, daß kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem vorangehenden (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Handeln und dem nachfolgenden selbständigen und bewußten Handeln besteht, sondern daß das nachfolgende Handeln unabhängig davon seinerseits die Folgen verursacht hat. Ein Abbruch des Kausal Verlaufs liegt deshalb nicht vor, wenn der vorher Handelnde rechtlich verpflichtet war, das nachfolgende schadenverursachende selbständige Handeln auszuschließen, und wenn er durch die Verletzung dieser Verantwortung eine Teilursache für das nachfolgende Handeln und damit auch für die eingetretenen Folgen gesetzt hat. 72 Vgl. J. Lekschas, a. a. O., S. 39. 73 Vgl. H. Hörz/W. Griebe/A. Lutzke, a. a. O., S. 719. 265;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 265 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 265) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 265 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 265)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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