Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 249

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 249 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 249); Als Beispiel mag folgender Fall45 dienen: Die diensthabende Operationsschwester veranlaßte in Abwesenheit der verantwortlichen Ärztin die Durchführung einer Vollnarkose, obwohl dies ärztlich nicht angewiesen und nach der Art der Verletzung (Schnittverletzungen an der Handinnenfläche) auch nicht unbedingt erforderlich war und zu Komplikationen führen konnte, weil der Patient vorher reichlich gegessen hatte. Sie wurde darauf hingewiesen, daß deswegen eine lokale Betäubung angebracht sei, blieb jedoch bei ihrem Entschluß. Während der Narkose trat eine Verlegung der Atemwege des Patienten mit erbrochenen Speiseteilen ein. Der über längere Zeit bestehende unvollständige Verschluß der Luftwege führte zum allmählichen Erstickungstod. Der Eintritt des Todes hätte zwar durch ein pflichtgemäßes Verhalten der verantwortlichen Ärztin nach der Operation abgewendet werden können, die jedoch aus Fahrlässigkeit die ihr obliegenden und möglichen Maßnahmen unterließ. Während die Operationsschwester mit ihrer Anordnung die auslösende Ursache gesetzt hatte, ermöglichte das pflichtwidrige Verhalten der Ärztin das Weiterwirken des Kausalverlaufs, der dann zum Tod des Patienten führte. Folglich sind in objektiver Hinsicht sowohl die Schwester als auch die Ärztin für den Tod des Patienten verantwortlich. Bei der Kausalkette können die durch ein zeitlich vorangehendes Verhalten gesetzten Ursachen auch durch Handlungen vermittelt werden, die keine Rechts-Pflichtverletzungen darstellen, sondern den für diese Tätigkeit geltenden Normen in jeder Beziehung entsprechen und, für sich genommen, auch strafrechtlich nicht relevant sind. Sie fungieren als objektive Vermittlungsglieder der Kausalität und sind nur unter diesem Aspekt für die Kausalitätsfeststellung von Bedeutung. So kann z. B. die von der beauftragten Reparaturwerkstatt unsachgemäß vorgenommene Überprüfung oder Reparatur der Bremsanlage eines Kraftfahrzeuges dazu führen, daß der Kraftfahrer mit - diesem Fahrzeug einen Unfall verursacht, obwohl er sich völlig vorschriftsmäßig verhalten hat. bc)Die Mitverursachung: Sie liegt vor, wenn verschiedene Personen nebeneinander Handlungen begehen, die in ihrem Zusammenwirken die tatbestandsmäßigen Folgen hervorrufen. Die handelnden Personen können (bei vorsätzlichen Straftaten) als Mittäter Zusammenwirken, aber auch unabhängig voneinander tätig werden. Ein gleichzeitiges Handeln ist nicht erforderlich. Die von den einzelnen mitwirkenden Personen gesetzten Teilursachen können räumlich und zeitlich ggf. sogar weit auseinanderliegen. Die von den einzelnen Personen begangenen Handlungen sind miteinander für einen Erfolg kausal, wenn dieser in seiner konkreten Beschaffenheit nur durch das Mitwirken der Handlung des jeweils anderen eintreten konnte. Mitverursachung ist also dann gegeben, wenn jede einzelne Handlung dazu beigetragen hat, daß Folgen dieser Art überhaupt eingetreten sind, der Schaden ein solches Ausmaß angenommen hat oder zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort eingetreten ist. Der Unterschied zur Kausalkette besteht in folgendem: Bei der Kausalkette liegt immer eine zeitliche Aufeinanderfolge mehrerer Handlungen vor. Die zeitlich vorangehenden Handlungen gehen nicht direkt, sondern jeweils nur über die nachfolgende in die Wirkung ein. Bei der Mitverursachung geht jede Ausführungs- 249 45 Vgl. „OG-Urteil vom 26.4.1967“, a.a.O., S.481.;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 249 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 249) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 249 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 249)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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