Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 207

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 207 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 207); Der Straftäter tritt im sozialistischen Strafrecht in doppelter Weise in Erscheinung: als Urheber oder Subjekt der Straftat und als Objekt und Subjekt von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Zwischen der Stellung des Straftäters in beiden Beziehungen bestehen enge gesetzmäßige Zusammenhänge. Sie finden darin Ausdruck, daß der Täter eine Straftat begangen hat, für die er sich nach den Regeln des sozialistischen Strafrechts persönlich zu verantworten hat. Daraus folgt, daß nicht selten Aspekte, die den Täter als Subjekt der Straftat kennzeichnen, zugleich auch bei der Festlegung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit eine Rolle spielen. Dennoch gibt es keine einfache Identität zwischen der Stellung des Täters als Subjekt der Straftat und als Objekt und Subjekt von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Das sozialistische Strafrecht behandelt den Menschen nicht lediglich als vereinzeltes Individuum, das die Normen sozialistischen Rechts gebrochen hat, sondern als gesellschaftliches Wesen. Es geht von der marxistisch-leninistischen Grunderkenntnis aus, daß „das menschliche Wesen kein dem einzelnen Individuum inwohnendes Abstraktum (ist). In seiner Wirklichkeit ist es das ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse.“36 Das sozialistische Strafrecht behandelt den Menschen daher sowohl als Produkt wie auch als Akteur der gesellschaftlichen Entwicklung. Der Mensch wird seiner Umwelt nicht gegenübergestellt, von ihr abgegrenzt oder gar von ihr isoliert. Er wird im Gegenteil als ein in jeder Hinsicht mit der gesamten Gesellschaft verbundenes, in ihr verwurzeltes Wesen betrachtet, dessen Verhalten sich nicht aus irgendwelcher individueller Bosheit, sondern aus gesellschaftlichen Zusammenhängen erklärt. Dementsprechend richten sich die Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht schlechthin gegen den Täter als ein isoliertes Individuum, sondern von der Todesstrafe als einer außergewöhnlichen Maßnahme abgesehen stets darauf, mit Hilfe der Kräfte der Gesellschaft den Täter fest in sie zu integrieren (Art. 2 StGB). Die Möglichkeiten erzieherischer Einflußnahme auf den Straftäter wachsen, je fester er mit der Gesellschaft bereits verbunden ist und je mehr diese Bindungen an die Gesellschaft genutzt werden können. 4.3.2. Der Straftäter als Subjekt und Objekt 4.3.2.1. Der Straftäter als Subjekt der Straftat Für das Strafrecht ist der Straftäter zunächst als Urheber oder Subjekt der Straftat von Bedeutung. Zum Subjekt einer Straftat wird ein Mensch jedoch nur, wenn eine Reihe gesetzlicher Bedingungen erfüllt sind. Die erste Bedingung ist, daß der in seiner Identität genau bestimmte Mensch eine Straftat im Sinne des geltenden Strafrechts begangen hat, d. h., daß die von ihm vorgenommene Handlung den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht haben muß (§ 1 StGB). Dabei wird im Sprachgebrauch 207 36 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 3 Berlin 1969, S. 6.;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 207 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 207) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 207 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 207)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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