Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 196

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 196 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 196); von einem gesellschaftlichen Gericht zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit herangezogen wird, so ist gesetzlich auch hier eine Bestrafung nicht ausgeschlossen. Sie ist zumindest als letzte staatliche Sanktion immer notwendig. Das Erfordernis der Androhung von Strafe bei Vergehen wird z. B. auch in solchen Fällen deutlich, in denen eine Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht nicht möglich ist, weil die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 StGB nicht gegeben sind; so beispielsweise, wenn eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht nicht zu erwarten ist oder wenn der Täter seine Rechtsverletzung nicht zugibt. In dem dargelegten Sinne kann ind muß man von der Strafbarkeit als einer notwendigen Eigenschaft der Vergehen sprechen. Dieser Zusammenhang zwischen Vergehen und Strafe ist auch notwendig, um eine Begrenzung des Kreises der Straftaten und ihre Abgrenzung von anderen Rechtsverletzungen, z. B. Verfehlungen oder Moralverstößen, sichern zu können. Der im sowjetischen Strafrecht gesetzlich festgelegte Verbrechensbegriff enthält die Strafbarkeit bzw. Übergabe an ein Kameradschaftsgericht nicht ausdrücklich als Merkmal. Über die Frage, ob die Strafbarkeit eine Eigenschaft des Verbrechens ist, gibt es zwischen den sowjetischen Strafrechtswissenschaftlern verschiedene Meinungen. Nach Piontkowski „ist die Strafbarkeit des einer gesell-schaftsgefährlichen Handlung Schuldigen auch ein wesentliches Merkmal des Verbrechens“23. Utewski schlug vor, an Stelle von strafbar“ die Formulierung zu setzen: das entweder eine Bestrafung oder Maßnahmen der gesellschaftli- chen Einwirkung zur Folge hat“24. Wittenberg setzt sich mit der Einengung des Verbrechensbegriffs lediglich auf strafbare Handlungen auseinander und schlägt vor, als Verbrechen gesellschaftsgefährliche, gegen das Gesetz gerichtete, schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen anzusehen, die die Anwendung der Strafe oder statt ihrer auf Grund der im Gesetz vorgesehenen Bedingungen Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung erfordern.25 4.1.4. Der Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Geringfügigkeit 4.1.4.1. Die strafpolitische Bedeutung Im Interesse einer konsequenten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Realisierung des Strafrechts beschränkt sich das Strafgesetzbuch nicht auf eine gesetzliche Charakterisierung des Wesens der Straftat. Als Konsequenz aus der materiellen Begriffsbestimmung der Straftat in § 1 StGB regelt es auf mehrfache Weise sowohl die konkreten Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Person strafrechtlich verantwortlich zu machen, als auch die Umstände, unter 23 Lehrbuch des sowjetischen Strafrechts a. a. O., S. 25. 24 B. S. Utewski, „Fragen des Strafrechts im Gesetzentwurf“, in: Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität, Berlin 1961, S. 134. 25 Vgl. G. B. Wittenberg, „Die Entwicklung eines allgemeinen Verbrechensbegriffs im Sowjetrecht“, Prawowedenije, 4/1971, S.75ff. 196;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 196 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 196) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 196 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 196)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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