Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 187

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 187 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 187); die Gesellschaft oder einzelne Bürger bzw. bestimmte, die Möglichkeit solcher Schäden bergende Gefahrenzustände herbei. Die Vergehen sind also nicht einfach bloße Rechts- oder Disziplinarverstöße ohne weitergehende gesellschaftlich destruktive Auswirkungen. Die Verursachung eines Schadens oder Gefahrenzustandes ist die bestimmende Seite der Handlung. Die Gesellschaftswidrigkeit des Vergehens ist objektiv und subjektiv durch die Schadensverursachung oder die Herbeiführung eines Gefahrenzustandes bestimmt. Die Handlung muß demzufolge auch die Rechte und Interessen des Geschädigten tatsächlich beeinträchtigen und darf nicht lediglich in einer formellen Normverletzung bestehen. Diese Merkmale unterscheiden das Vergehen von Handlungen, die wegen Geringfügigkeit keine Straftaten darstellen. Geringfügige oder unbedeutende Beeinträchtigungen von Rechten und Interessen der Bürger oder der Gesellschaft schließen bei unbedeutender Schuld die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen eines Vergehens aus (§ 3 Abs. 1 StGB). Solche Handlungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Verfehlung, als Ordnungswidrigkeit oder als arbeite- oder LPG-rechtlicher Disziplinverstoß verfolgt werden (§ 3 Abs. 2, § 4 StGB). Vergehen greifen nicht die Machtverhältnisse des sozialistischen Staates und seine gesellschaftlichen und insbesondere ökonomischen Grundlagen an. Die herbeigeführten Störungen und Schädigungen tragen stets begrenzten Charakter. Eine gewisse Sonderstellung nehmen hier die fahrlässigen Vergehen ein, die z. T. schwerste Folgen (z. B. den Tod vieler Menschen) verursachen. Dem steht jedoch der fehlende Vorsatz der Schadenszufügung gegenüber. Vergehen können in ihrer Schwere sehr unterschiedlich sein. Es gibt Vergehen mit geringer, aber auch solche mit sehr hochgradiger Gesellschaftswidrigkeit. Die starke Differenziertheit der Vergehen drückt sich in der Vielfalt der möglichen strafrechtlichen Maßnahmen aus. Zu ihnen gehören Erziehungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte, Strafen ohne Freiheitsentzug (die ihrerseits wiederum unterschiedlich sind Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe, öffentlicher Tadel) sowie Strafen mit Freiheitsentzug (Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Jugendhaft, Strafarrest bei Militärpersonen, Arbeitserziehung, Einweisung in ein Jugendhaus). Für Vergehen ist also ein sehr breit gefächertes und differenziertes System von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vorgesehen. Neben der relativ großen Gruppe von Vergehen, die Strafen ohne Freiheitsentzug in erster Linie Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe nach sich ziehen, heben sich zwei weitere Gruppen von Vergehen ab: schwere Vergehen Sie sind in § 1 Abs. 2 StGB ausdrücklich hervorgehoben und stellen objektiv wie subjektiv besonders schwerwiegende Beeinträchtigungen persönlicher oder gesellschaftlicher Interessen dar. Der Konflikt des Rechtsverletzers mit der Gesellschaft hat hier eine beträchtliche Intensität erreicht, ohne jedoch schon den Grad eines Verbrechens erlangt zu haben. Bei den schweren Vergehen ist die Freiheitsstrafe die im Regelfall angewandte Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Das bedeutet gleichzeitig, daß sich bei Verge- 187;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 187 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 187) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 187 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 187)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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