Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 154

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 154 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 154); Begriffe dürfen deshalb nicht aus dem gesetzlichen Tatbestand herausgelöst und für sich genommen interpretiert werden. Bei der Auslegung im Einzelverfahren geht es zwar in den meisten Fällen nur um die Auslegung dieses oder jenes einzelnen Begriffs (z. B. um die Auslegung des Begriffs der Gewalt im oben angeführten Beispiel). Der einzelne Begriff kann aber nur mit dem Blick auf die Strafrechtsnorm als Ganzes, d. h. den begrifflich von ihr fixierten gesellschaftlichen Inhalt richtig interpretiert werden. Daraus folgt beispielsweise, daß die Definition eines Tatbestandsmerkmals nicht unbesehen auf andere gesetzliche Bestimmungen übertragen werden kann, die den gleichen Begriff verwenden. Aus der unterschiedlichen gesellschaftlichen Funktion kann sich ergeben, daß gleiche Begriffe in verschiedenen Tatbeständen einen unterschiedlichen Inhalt besitzen und verschieden zu interpretieren sind. So erfaßt z. B. der Begriff der Gewalt in manchen Tatbeständen nur die sich gegen Personen richtende Gewalt (z.B. §§ 121, 122, 126 StGB), in anderen Tatbeständen hingegen erfaßt er nach dem gesetzlichen Zweck auch die Gewaltanwendung gegen Sachen (z.B. § 134 Abs. 2 StGB). Die Auslegung im einzelnen Verfahren dient dem Zweck, über einen konkreten Sachverhalt zu entscheiden. Sie darf jedoch niemals nur unter pragmatischem Aspekt erfolgen, um eine richtige Lösung für diesen einzelnen Fall zu finden. Jede begriffliche Interpretation enthält eine mehr oder weniger allgemeine Aussage über eine ganze Gruppe von Sachverhalten. Diese Interpretation ist zwar für andere Gerichte nicht verbindlich, ungeachtet dessen muß sie im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung sachlich richtig sein, d.h., sie muß für alle Sachverhalte dieser Art gültig sein. So muß z.B. die von der Problematik des einzelnen Falles aus gefundene Definition des Begriffs der Gewalt so beschaffen sein, daß sie alle Formen der tatbestandsmäßigen Gewaltanwendung richtig erfaßt und sie von anderen Begehungsweisen abgrenzt (und damit generell z.B. die Vergewaltigung von anderen Straftaten oder nichtkriminellen Verhaltensweisen richtig abgrenzt). Die jeweilige Begriffsinterpretation muß als allgemeine Anwendungsregel brauchbar sein. Das setzt voraus, daß sie vom konkreten gesellschaftlichen Inhalt der Norm her vorgenommen wird und diesen richtig erfaßt. Das gilt auch in den Fällen, wo Auslegungsprobleme mit Hilfe deduktiver Schlüsse und formallogischer Regeln gelöst werden. Bei der Auslegung geht es nicht schlechthin darum, ein widerspruchsfreies System von Rechtsbegriffen zu erhalten, sondern die gesellschaftsgestaltende Wirkung des sozialistischen Rechts zu sichern. Die Auslegung als wissenschaftlicher Erkenntnisprozeß Die Auslegung ist die wissenschaftliche Klärung bestimmter Rechtsfragen im Prozeß der Anwendung der Strafgesetze durch die dafür zuständigen Organe. Der wissenschaftliche Charakter der Auslegung erfordert die Anwendung der dem Gegenstand und der Problemstellung adäquaten Erkenntnismittel und -verfahren. Sie unterliegt den gleichen qualitativen Anforderungen, die an die strafrechtswissenschaftliche Erkenntnis schlechthin zu stellen sind. 154;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 154 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 154) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 154 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 154)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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