Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 147

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 147 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 147); 3.2.3.3. Voraussetzungen und Grundsätze der Auslieferung Voraussetzungen und Grundsätze der Auslieferung werden in den Rechtshilfeverträgen der DDR bestimmt.24 Die Auslieferung erfolgt auf entsprechendes Ersuchen, dem die erforderlichen beglaubigten Prozeßdokumente beizufügen sind, um die rechtlichen Voraussetzungen der Auslieferung überprüfen zu können. Die Rechtshilfeverträge knüpfen die Auslieferung an folgende Hauptvoraussetzungen: die verfolgte Person muß die Staatsbürgerschaft des ersuchenden Staates besitzen, oder die Auslieferungstat muß auf seinem Territorium begangen worden sein, oder die Tat muß den ersuchenden Staat geschädigt haben. In den Rechtshüfeverträgen werden die Auslieferungstaten bestimmt; es kommen grundsätzlich nur Straftaten in Betracht, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsentzug bedroht sind. Für die Auslieferung sind folgende Hauptgrundsätze maßgebend: dieVerbürgung der Gegenseitigkeit; die Identität der Auslieferungstat (Strafbarkeit der Handlung in beiden Staaten); die Spezialität (Begrenzung der Strafverfolgung auf die im Auslieferungsersuchen bezeichnete Tat). Die strafverfahrensrechtlichen Konsequenzen einer Auslieferung regeln § 150 Ziff.4, § 152 Ziff.3, § 189 Abs. 2 Ziff.2 StPO. Literatur: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Lehrkommentar, Bd. I, Berlin 1969, §§ 80 und 81; Völkerrecht. Lehrbuch, Teil 1, Berlin 1973, insbes. S. 277ff., 306ff., 316ff., 323 ff., 345ff., 349ff., 357ff., 365ff., 371 ff., 378ff., 392ff.,434ff.,448ff.;G. Reintanz, „Neue völkerrechtliche Fragen des Festlandsockels und des Tiefseebodens“, Neue Justiz, 18/1970, S. 536ff.;F. Mühl-berger/L. Oertl, „Zum zeitlichen Geltungsbereich der Strafgesetze (§81 StGB)“, Neue Justiz, 15/1968, S.453; H. Fritzsche, „Die Auslieferungsstraftaten im Verkehr der DDR mit anderen Staaten des Sozialismus“, Staat und Recht, 7/1961, S. 1314ff.; B.Graefrath, „Naziverbrechen verjähren nicht!“, Neue Justiz, 11/1969, insbes. S. 323 ff.; „Aus dem Bericht des Generalstaatsanwaltes der DDR, J. Streit, vor dem Verfassungs- und Rechtsausschuß“, Neue Justiz, 14/1969, S.426L; Entscheidungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte: Neue Justiz, 16/1968, S.506; Neue Justiz, 17/1968, S.535; Neue Justiz, 2/1969, S.55; Neue Justiz 3/1969, S.93; Neue Justiz, 4/1969, S. 126; Neue Justiz, 6/1969, S. 186. 24 Vgl. Gesetz über den Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 28.11.1957 über die Rechtshilfe in Zivü-, Familien- und Strafsachen vom 12.3.1958 (GB1.I S.241, Art.56ff.). 10* 147;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 147 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 147) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 147 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 147)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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