Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 136

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 136 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 136); Ausbeutung und Abgrenzung des Festlandsockels der DDR vom 20.2.1967 (GBl. I S. 5) im einzelnen geregelt. Nach §5 dieses Gesetzes (i, d. F. der Anlage zum Anpassungsgesetz vom 11.6.1968 GBl. I S.259, Ziff. 44) wird die Verletzung dieser Rechte mit Strafe bedroht. Das Territorialitätsprinzip bedeutet für die Geltung der Strafgesetze in räumlicher Hinsicht, daß die Strafgesetze der DDR auf alle Straftaten anzuwenden sind, die auf dem Staatsgebiet der DDR begangen werden oder sich gegen Objekte richten, die dem Staatsgebiet der DDR gleichgestellt sind. Unter den Geltungsbereich der Strafgesetze der DDR fallen z. B. Straftaten, die auf Schiffen der DDR begangen werden, die sich auf hoher See befinden; Straftaten, die auf fremden Handelsschiffen begangen werden, die die Hoheitsgewässer der DDR durchfuhren oder in einem Hafen der DDR ankern; Straftaten, die an Bord fremder Luftfahrzeuge begangen werden, die die DDR überfliegen oder sich zur Zwischenlandung auf einem Flugplatz der DDR befinden. Die Strafgesetze der DDR sind nach § 80 Abs. 1 StGB auch auf solche Handlungen anziiwenden, die zwar außerhalb des Staatsgebietes der DDR vorgenommen werden, bei denen jedoch die Folgen der Tat innerhalb des Staatsgebietes der DDR eingetreten sind oder eintreten sollten. Das güt z. B. dann, wenn kriminelle Elemente vom Territorium der BRD oder Westberlins aus einen Mordanschlag gegen Angehörige der Grenzsicherungskräfte der DDR verüben. Gleiches gilt, wenn z. B. ein Bürger der DDR durch betrügerische Manipulationen geschädigt wird, die in Westberlin von dort wohnenden Personen begangen werden. Diese Delikte werden als Distanzdelikte bezeichnet. Eine Straftat gilt auch dann als auf dem Gebiet der DDR begangen, wenn einzelne Teilakte eines komplexen strafbaren Handelns (z. B. bei mehraktigen Delikten, Unternehmensverbrechen und Dauerdelikten) auf dem Gebiet der DDR begangen werden oder einzelne Beteiligte (Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder an einer Gruppe Beteiligte) ihren Tatbeitrag auf dem Gebiet der DDR begangen haben. Ein Bürger der DDR beabsichtigte, die DDR illegal zu verlassen. Entsprechend einer vorher getroffenen Verabredung händigte ihm eine Bürgerin der BRD während eines Urlaubsbesuches in der CSSR einen gefälschten Paß aus, mit dessen Hüfe er die Staatsgrenze nach Österreich überschreiten wollte. Die Strafgesetze der DDR sind auch auf die Bürgerin der BRD anwendbar. Das Territorialitätsprinzip bedeutet für die Geltung der Strafgesetze in persönlicher Hinsicht, daß die Strafgesetze der DDR grundsätzlich auf alle Personen, die auf dem Staatsgebiet der DDR eine Straftat begehen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsbürgerschaft anzuwenden sind. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit tritt unabhängig davon ein, ob es sich bei dem Täter um einen Bürger der DDR, einen Staatenlosen mit oder ohne ständigen Wohnsitz in der DDR oder um den Bürger eines anderen Staates handelt. Die DDR gestaltet als souveräner Staat auf ihrem Staatsgebiet auch ihre eigene Rechtsordnung. Die Gesetze der DDR sind folglich für alle Personen verbindlich, die sich in ihrem Staatsgebiet aufhalten. Es ist ein allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsatz, daß jeder, der sich in einem anderen Staat aufhält, verpflichtet ist, die Gesetze dieses Staates zu achten. 136;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 136 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 136) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 136 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 136)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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