Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 130

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 130 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 130); gen abstrahieren und die ihnen als Straftat bestimmter Art gemeinsamen wesentlichen Merkmale erfassen. Die Abstraktion von den Besonderheiten des konkreten Tatgeschehens im Einzelfall ist eine notwendige Methode der Tatbestandstechnik. Sie ermöglicht es, alle in concreto möglichen Begehungsweisen und Tatmodalitäten einer Straftat zu erfassen. So abstrahiert das Gesetz beispielsweise bei der Körperverletzung in § 115 StGB von der konkreten Art und dem konkreten Ausmaß des gesundheitlichen Schadens und von den konkreten Mitteln und Methoden, die der Täter im Einzelfall angewandt hat. Es verwendet den allgemeinen Begriff „die Gesundheit eines Menschen schädigt oder ihn körperlich mißhandelt“ und erfaßt damit alle Formen der Zufügung einer Körperverletzung. Der gesetzliche Tatbestand muß jedoch trotz seines notwendig hohen Abstraktionsgrades inhaltlich bestimmt sein. Er muß die Voraussetzungen und Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit so genau wie nur möglich bestimmen, um sowohl eine unbegründete Ausweitung wie auch ungerechtfertigte Einengung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auszuschließen. Damit das Strafgesetz seine Funktion als rechtliches Instrument der Leitung des gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität voll erfüllen kann und die Rechtssicherheit gewährleistet'wird, muß der gesetzliche Tatbestand ein Höchstmaß an Exaktheit, Bestimmtheit und Eindeutigkeit mit einem Maximum an Verständlichkeit, Anschaulichkeit und Übersichtlichkeit verbinden. Diese hohen Anforderungen der Gesetzlichkeit schließen jedoch bestimmte Grenzen bei der begrifflichen Erfassung der Straftat im gesetzlichen Tatbestand nicht aus. Sie ergeben sich aus der relativen Unschärfe von Allgemeinbegriffen. Unklarheiten über den Inhalt und die Grenzen des Tatbestandes und einzelner Tatbestandsmerkmale werden durch die richterliche Auslegung, insbesonder durch die Grundsatzrechtsprechung des Obersten Gerichts und die Strafrechtswissenschaft geklärt. Der gesetzliche Tatbestand und die Straftat sind zwei Erscheinungen, die in einem engen Zusammenhang stehen, aber nicht identisch sind. Der Tatbestand verhält sich zur Straftat wie der Begriff zur Realität, die er widerspiegelt. Die Straftat ist eine objektive gesellschaftliche Erscheinung; der gesetzliche Tatbestand dagegen eine Form, die diese reale Erscheinung in ihren wesentlichen, bestimmenden Seiten begrifflich wider spiegelt. Will man die Gesamtheit der tatsächlichen Umstände kennzeichnen, die für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat bedeutsam sind, so spricht man vom Sachverhalt. Zum Sachverhalt gehören nicht nur diejenigen Umstände, die im gesetzlichen Tatbestand beschrieben werden, sondern alle tatsächlichen Umstände der begangenen Einzeltat, die für die Begründung, Differenzierung und Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit relevant sind (also beispielsweise auch die Straf zume s sungsgründe). Die einzelnen objektiven und subjektiven Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes werden als Tatbestandsmerkmale bezeichnet. Die den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen entsprechenden Umstände der konkreten Einzeltat werden als Tatumstände oder straftatbegründende Umstände bezeichnet, da sie den Charakter der Handlung als Straftat bestimmen und begründen. Als straftatbegründende Umstände besitzen sie zugleich den Charakter von Voraussetzungen 130;
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Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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