Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 129

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 129 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 129); Wörtlichkeit, und sie müssen im Einzelfall in ihrer Gesamtheit vorliegen, um einen Bürger wegen einer Handlung strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können. Zum gesetzlichen Tatbestand gehören folglich stets auch die in den allgemeinen Strafrechtsnormen geregelten Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Eine Handlung ist demzufolge nur dann tatbestandsmäßig und begründet nur dann strafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn die von der speziellen Strafrechtsnorm gekennzeichneten spezifischen Tatmerkmale vorliegen; die in den allgemeinen Strafrechtsnormen geregelten Merkmale der Straftat und Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegeben sind (z. B. Strafmündigkeit, Schuldfähigkeit, die Merkmale des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit); keine Schuldausschließungsgründe (schuldausschließender Irrtum oder Zurechnungsunfähigkeit, §§ 13 und 15 StGB) oder Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Notstand usw., §§ 17f.) oder anderen Gründe (geringe Bedeutung der Handlung, §3 StGB) vorliegen, die die Tatbestandsmäßigkeit und damit die Strafrechtswidrigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen. Die Tatbestandsmerkmale und die ihnen bei der konkret begangenen Straftat in der Realität entsprechenden Tatumstände können in zwei große Gruppen eingeteilt werden: Die objektiven Tatbestandsmerkmale bzw. Tatumstände. Zu ihnen gehören alle Umstände, die das äußere, sich in der objektiven Außenwelt abspielende Verhalten (d. h. die äußere Begehungsweise der Tat), die durch dieses Verhalten bewirkten gesellschaftlichen Veränderungen und die objektiven Bedingungen des Handelns in Raum und Zeit betreffen. Die subjektiven Tatbestandsmerkmale bzw. Tatumstände. Zu ihnen gehören alle Umstände, die die Person des Täters (das handelnde Subjekt) und seine subjektive Beziehung zu dem objektiven Tatgeschehen betreffen, wie insbesondere die Strafmündigkeit, Schuldfähigkeit und Zurechnungsfähigkeit und die Schuld in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die im gesetzlichen Tatbestand gekennzeichneten objektiven und subjektiven Umstände entsprechen inhaltlich gesehen denjenigen Umständen, die in der gesellschaftlichen Realität das sozial-negative Wesen einer konkreten Tat, ihre Ge-gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit (vgl. 4.1.1.) begründen und die es objektiv erforderlich machen, Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit anzuwenden. Zwischen der Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit der Handlung und dem gesetzlichen Tatbestand besteht demzufolge eine untrennbare Inhalt-Form-Beziehung: Der gesetzliche Tatbestand ist die juristische Widerspiegelung des materiellen, sozial-negativen Wesens der Straftat in begrifflich-abstrakter Form. Ebenso ist im Einzelfall die Tatbestandsmäßigkeit der juristische Ausdruck der Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit der kohkret begangenen Handlung. Zur Kennzeichnung der Straftat im Tatbestand verwendet das Gesetz Allgemeinbegriffe, die von den konkreten Erscheinungsformen der einzelnen Handlun- 9 Lehrbuch StGB 129;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 129 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 129) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 129 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 129)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie in Verbrechen gegen die welche im Besonderen Teil des Strafgesetzbuch Kapitel und beschrieben werden.

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