Strafrecht 1968, Seite 8

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 8 (Strafr. DDR 1968, S. 8); des Menschen und dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz durchdrungen sind. Aller Welt wird mit diesen Dokumenten noch deutlicher sichtbar, daß das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik ein demokratisches, den Grundsätzen des Völkerrechts entsprechendes Strafrecht ist. In Westdeutschland gelten viele Nazigesetze weiter. In der Deutschen Demokratischen Republik ist die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen ausdrücklich auch im neuen Strafgesetzbuch verankert. In Westdeutschland wurde die völkerrechtswidrige Verjährung unter dem Druck der Weltöffentlichkeit bis zum nächsten Jahr hinausgeschoben, soll aber ab 1969 eintreten. Auch darin zeigt sich, daß die Deutsche Demokratische Republik der legitime deutsche Rechtsstaat ist. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, an der wir gegenwärtig arbeiten, wird für die Anwendung des geltenden Rechts und die Ausarbeitung neuer Bestimmungen das umfassende und sichere staatsrechtliche Fundament bilden. Das sozialistische Strafrecht gehört fest zum einheitlichen Rechtssystem, zur geschlossenen einheitlichen Rechtsordnung des Sozialismus. Es enthält, abgeleitet aus den rechtspolitischen Zielen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, die Grundsätze sozialistischer Strafrechtspflege und alle wesentlichen Bestimmungen über die Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, die Aufgaben der Justiz-und Untersuchungsorgane und bekräftigt ausdrücklich und umfassend die Verantwortung der gesamten Öffentlichkeit für die Wahrung der Gesetzlichkeit. Es verankert zugleich die unmittelbare demokratische Teilnahme der Bürger und ihrer Gemeinschaften an Strafverfolgung und Rechtsprechung. Wir sind keine Illusionisten, die glauben, daß man den Schutz des Friedens und der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung dem Selbstlauf überlassen kann. Die von den Kommissionen des Staatsrates ausgearbeiteten und von breiten Kreisen der Bevölkerung öffentlich beratenen Gesetzentwürfe werden nunmehr der Volkskammer zur Verabschiedung übergeben. Sie sollen am 1. Juli 1968 in Kraft treten. Dieses Gesetzeswerk ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung. Schritt für Schritt wurde mit der Errichtung der neuen, antifaschistisch-demokratischen Ordnung im östlichen Teil Deutschlands ein dem Volk dienendes, sein Aufbauwerk schützendes Recht und Strafrecht geschaffen. Das Programm der Kommunistischen Partei Deutschlands vom Juni 1945 und das gemeinsame Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands von 1946 enthielten bereits wesentliche Grundgedanken eines antifaschistisch-demokratischen Strafrechts. Sie bildeten die Grundlage für die ersten Bestimmungen der demokratischen Verwaltungsorgane zum Schutze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Konsequent wurden in den ersten Tagen der neuen Ordnung die alten, faschistischen Strafgesetze außer Kraft gesetzt, die Richter, Staatsanwälte und Beamten der Nazijustiz aus ihren Ämtern entfernt. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 verankerte dann staatsrechtlich die wesentlichen Züge der antifaschistischdemokratischen Strafrechtspflege. Seitdem hat unser Arbeiter-und-Bauern- 8;
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Dokumentation: Das neue Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - bedeutsamer Schritt zur Festigung unseres sozialistischen Rechtsstaates. Mit dem Wortlaut des von der Volkskammer der DDR in ihrer 6. Sitzung am 12. Januar 1968 beschlossenen Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben. Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Heft 4, 5. Wahlperiode 1968 (Strafr. DDR 1968, S. 1-186).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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