Strafrecht 1968, Seite 67

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 67 (Strafr. DDR 1968, S. 67); polistischen Ordnung dient und das für die Kiesinger-Strauß-Wehner-Regierung eben das „Wesentlichste“ ist. So soll zum Beispiel die Bestimmung, die den Staatsstreich von oben unter Strafe stellt, beseitigt werden. Staatsstreiche gelten in Westdeutschland als das unverletzliche Grundrecht des Monopolkapitals und seiner regierenden Monopolpartei. Andererseits sollen politische wie auch wirtschaftliche und soziale Aktionen der Arbeiterklasse und der Gewerkschaften für ihre Rechte und gegen die großkapitalistischen Monopole als Verbrechen verfolgt werden. Diese Anpassung des Strafrechts und der Justiz an die neue Stufe der Bonner Expansionspolitik gehört zum Programm der „inneren Staatsreform“. deren Kernstück die Notstandsverfassung ist. Was mit dem achten Strafrechtsänderungsgesetz auf die westdeutschen Werktätigen zukommt, geht allein schon daraus hervor, daß von den 24 Mitgliedern der Juristenkommission, die den Entwurf ausarbeitete, sage und schreibe 16 einflußreiche Funktionen im Hitlerstaat innehatten und als Verfasser von nazistischen Terrorgesetzen, als NS-Ideologen und Blutrichter schwer belastet sind. Dazu gehörte als Vertreter des Bonner Justizministeriums Ministerialdirektor Josef Schafheutle, der als Regierungsrat im faschistischen Reichsjustizministerium die nazistischen Terrorgesetze mit verfaßt und kommentiert hat. Dazu gehörten der ehemalige Generalbundesanwalt Fränkel, die früheren Vorsitzenden des berüchtigten politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofes, Kanter und Jagusch, die unter der Last des Beweismaterials der Deutschen Demokratischen Republik über ihre verbrecherische Tätigkeit unter dem Nazi-Regime aus den Justizämtern entfernt werden mußten. Diese Blutrichter brüsteten sich in der Begründung ihres Entwurfs damit, daß sie „wertvolles Gedankengut“ aus dem Entwurf des faschistischen Strafgesetzbuches von 1936 übernommen haben. Zu der Zeit, als der heutige sozialdemokratische Bonner Justizminister, Dr. Heinemann, noch zu ihrer Majestät der CDU loyalsten Opposition zählte, brachte er einen Gegenentwurf der Sozialdemokratischen Partei zum Entwurf des achten Strafrechtsänderungsgesetzes im Bundestag ein und sprach dabei sehr maßvoll von seinem Unbehagen über das politische Strafrecht. Heute, an die Kandare der Koalition mit der CDU/CSU genommen, erklärt er ich zitiere , daß „der CDU-Entwurf eine wertvolle Grundlage für das neue Gesetz darstellt“. Wir erheben Anklage geen den Bonner Justizminister Heinemann wegen grober Verletzung des westdeutschen Grundgesetzes. Heinemann tritt für die Durchführung der Notstandsgesetze ein, gegen die die sozialdemokratischen Wähler mit Recht protestierten und protestieren. Heinemann und die anderen sozialdemokratischen Minister helfen den reaktionären Kräften der CDU/CSU beim Übergang zur formierten Herrschaft der großen Monopole und Militaristen. Diese formierte Herrschaft ist durch neuartige faschistische Methoden charakterisiert. Die Diktatur der Monopole tarnt sich mit parlamentarischer Dekoration und bedient sich der psychologischen Manipulierung der Menschen. 5* 67;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 67 (Strafr. DDR 1968, S. 67) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 67 (Strafr. DDR 1968, S. 67)

Dokumentation: Das neue Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - bedeutsamer Schritt zur Festigung unseres sozialistischen Rechtsstaates. Mit dem Wortlaut des von der Volkskammer der DDR in ihrer 6. Sitzung am 12. Januar 1968 beschlossenen Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben. Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Heft 4, 5. Wahlperiode 1968 (Strafr. DDR 1968, S. 1-186).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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