Strafrecht, Lehrbuch 1981, Seite 70

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 70 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 70); gen die Person in der DDR in ihrer Entwicklung nach 19454) Mit Ausnahme der Körperverletzungen haben Straftaten gegen die Person insgesamt gesehen einen sehr niedrigen Stand erreicht. Es steht jedoch die Aufgabe, eine weitere Zurückdrängung dieser Straftaten zu erreichen. Dazu ist es notwendig, die Existenzbedingungen dieser Kriminalität, sowie die Möglichkeiten, Wege und Mittel ihrer weiteren Einschränkung aufzudecken. Dabei dürfen die diesen Straftaten zugrunde liegenden ideologischen Ursachen nicht unterschätzt werden. Diese Ursachen wurzeln tief im Leben und Bewußtsein vieler Menschen und bewirken ein Verharren bzw. einen Rückfall in vorsozialistische Denk-und Verhaltensweisen. Auch werden sie über verschiedene Kanäle vom imperialistischen Lager her weiter genährt. Wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Schutzes des Menschen wurde die Bekämpfung der Straftaten gegen die Person im Besonderen Teil des sozialistischen Strafgesetzbuches unmittelbar hinter den Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und den Verbrechen gegen die DDR geregelt. Die Erfordernisse der Entwicklung und des Schutzes der sozialistischen Persönlichkeit bestimmten die Ausgestaltung im einzelnen. Dabei wird - entsprechend dem unterschiedlichen Wesen dieser Rechtsverletzungen -in Tatbestand und Strafrahmen zwischen Verbrechen, Vergehen und Verfehlungen differenziert (§§ 1 bis 4 StGB). Für die Qualifizierung und Differenzierung der Straftaten gegen die Person ist es entscheidend, ihre Angriffsrichtung zu erforschen und festzustellen, wogegen sie sich richten und was sie verletzen.5) Die Straftaten gegen die Person richten sich gegen den Menschen, gegen seine gesellschaftlichen und natürlichen Beziehungen und Verhaltensweisen, die seinem Leben und seiner Gesundheit, seiner Freiheit und Würde dienlich und förderlich sind. Damit verletzen sie elementare Interessen der sozialistischen Persönlichkeit und wirken störend auf die menschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen ein, die Grundlage des sozialistischen Zusammenlebens bilden. Diese Delikte zielen nicht auf die Beseitigung gesellschaftlicher Prozesse und Verhältnisse, die der Entwicklung von Leben, Gesundheit, Freiheit und Würde der Menschen dienen, in ihrer Gesamtheit. Sie bezwecken jeweils die Schädigung von Einzelpersonen und deren Beziehungen zur Gesellschaft. Objekt der Straftaten gegen die Person sind somit der Mensch und sein verfassungsrechtlich und strafrechtlich geschütztes elementares Interesse an solchen Lebensverhältnissen, die ihm die ungehinderte Entwicklung seiner Persönlichkeit, den Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Würde allseitig ermöglichen und garantieren. Die Strafrechtsnormen zum Schutze der Persönlichkeit stellen Grundforderungen an die Bürger, indem sie solche Handlungen verbieten, die die elementaren Interessen, Beziehungen und Verhaltensweisen der Persönlichkeit verletzen. Die in den §§112 und 113 StGB geregelten Verbrechen gegen das Leben richten sich gegen die natürliche und gesellschaftliche Existenz des Menschen überhaupt; deshalb sieht das sozialistische Strafgesetzbuch dafür die schwersten Strafen vor. Die übrigen Straftaten gegen die Persönlichkeit richten sich jeweils gegen spezifische Interessen, Seiten und Verhaltensweisen der Persönlichkeit. Bei den Körperverletzungen, Sexual- und Freiheitsdelikten (§§ 115 bis 118, 121 bis 125, 126 ff. StGB) wird das elementare Interesse der Persönlichkeit an ihrer ungehinderten Entwicklung, am Schutz von Gesundheit, Freiheit, Würde und Eigentum strafrechtlich geschützt. Das Wesen der Straftaten gegen die Persönlichkeit besteht also in der Verletzung spezifischer Interessen der Persönlichkeit. Inhalt dieses spezifischen Interesses ist die durch die sozialistische Verfassung und andere sozialistische Rechtsnormen gewährleistete Möglichkeit der Persönlichkeit, sich zur Verwirklichung ihrer Interessen in bestimmter Weise zu verhalten oder zu handeln. Im Einzelfall liegt der wesentliche Bestandteil der Objektverletzung in der Verhinderung oder Beeinträchtigung der Verwirklichung dieser Interessen.6) 4 Vgl. H. Harrland, „Die Kriminalität in der DDR im Jahre 1969“, Neue Justiz, 14/1970, S. 409 ff. 5 Vgl. Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil, Berlin 1959, S. 219 ff.; W. Orschekowski, „Das Objekt der Straftat im Strafrecht der DDR“, Wiss. Zeitschrift der Karl-Marx-Universität Leipzig, 1/1964. 6 Vgl. Gewalt- und Sexualkriminalität, Berlin 1970, S. 145 ff. 70;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 70 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 70) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 70 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 70)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 1-271). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Hans Weber. Autoren: Paul Abisch, Rudolf Biebl, Hildegard Bluhm, Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Fritz Etzold, Armin Forker, Ernst Girke, Walter Griebe, Richard Hartmann, Hans Hinderer, Karl-Heinz Knoblauch, Ulrich Lehmann, Alfred Leibner, Kurt Manecke, Walter Orschekowski, Lothar Penn-dorf, Dieter Pilz, Günter Sarge, Dietmar Seidel, Walter Spalteholz, Günther Tenner. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit.

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