Strafrecht, Lehrbuch 1981, Seite 26

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 26 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 26); Tatbeitrag des jeweiligen Täters zu bestimmen. Damit wird jede Tendenz zur kollektiven Schuld oder kollektiven Haftung abgelehnt und so auch an die Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit der Maßstab der individuellen Verantwortlichkeit angelegt, durch den allein die Gerechtigkeit gewährleistet werden kann. Die Höhe der im Einzelverfahren konkret auszusprechenden Strafe richtet sich nach dem individuellen Tatbeitrag des Täters, dem Grad seiner Schuld, der Schwere seiner Verbrechen unter Beachtung aller Umstände, die für die Tat, Tatbegehung und für den Täter von Bedeutung gewesen sind. Dabei werden die vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg ausgearbeiteten Differenzierungsgrundsätze beachtet, wonach die strengsten Strafen gegen die Hauptschuldigen an diesen Verbrechen auszusprechen sind. Entsprechend der universellen völkerrechtlichen Verpflichtung aller Staaten zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden Bürger der DDR wegen derartiger Verbrechen grundsätzlich von den Gerichten der DDR zur Verantwortung gezogen. In Übereinstimmung mit der genannten Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943, dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und Artikel III der Konvention der UNO vom 26. November 1968 werden dieser Verbrechen schuldige Personen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen an die Staaten ausgeliefert, in denen sie die Verbrechen begangenen haben und die durch diese unmittelbar geschädigt worden sind, sofern auch dort eine konsequente Verfolgung und Bestrafung gewährleistet ist. Die Gewährung von Rechtshilfe bei der Verfolgung von Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen an alle Staaten ist in § 2 des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen vom 1. 9. 1964 (GBl. I S. 127) ausdrücklich fixiert. Entsprechend der universellen Verpflichtung zur Verfolgung aller Nazi- und Kriegsverbrechen hat die DDR vor allem den zuständigen Organen der BRD umfangreiches Dokumentarmaterial zur Verfügung gestellt, obwohl zwischen beiden Staaten keine vertraglichen Vereinbarungen bestanden. Das hielt die DDR für um so notwendiger, als sich viele dieser Verbrecher der konsequenten Verfolgung in der DDR entzogen, indem sie sich nach Westdeutschland absetzten. Trotz dieser „Absetzungsbewegungen und obwohl Territorium und Bevölkerungszahl der DDR geringer sind, wurden von den Gerichten der DDR mehr als doppelt soviel Naziverbrecher als in der BRD verurteilt“34). Die unverrückbare, in der Praxis ständig unter Beweis gestellte Haltung der DDR zur Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher wird schließlich klar und eindeutig auch in der Erklärung der Regierung der DDR an die 23. Tagung der UNO-Vollversammlung zum Ausdruck gebracht.35) 1.4. Die Verhinderung einer konsequenten Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher in der BRD Die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher gestaltete sich in den westlichen Besatzungszonen bzw. seit 1949 in der BRD außerordentlich widersprüchlich. Die Entwicklung lief im wesentlichen auf eine Verhinderung der völkerrechtlich gebotenen Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrecher und auf deren Rehabilitierung hinaus. Zwar galten auch dort die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, des Kon-trollratsgesetzes Nr. 10 und der Kontrollratsdi-rektiven Nr. 24 und Nr. 38; und es gab auch spezielle Befehle bzw. Bestimmungen der Militäroberbefehlshaber der jeweiligen Besatzungzone. Beispielsweise enthielten die VO Nr. 47 der britischen Militärregierung vom 30. 8.1946 und die VO Nr. 154 der französischen Militärregierung vom 1. 6. 1950 die allgemeine Ermächtigung für die westdeutschen Gerichte, Strafverfahren gegen Nazi- und Kriegsverbrecher durchzuführen. Es zeigten sich jedoch von Anfang an bei den westlichen Alliierten, in der Öffentlichkeit und bei nicht wenigen Juristen Widerstände und Vorbehalte gegen eine konsequente Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher. Es entstand eine Fülle von juristischer Literatur, die im Grunde genommen darauf gerichtet war, die Nazi- und Kriegsverbrecher ihrer persönlichen Verantwortlichkeit zu entziehen. Die objektive historische Tatsache, daß die Antihitlerkoalition aus Staaten mit entgegengesetzter klassenmäßiger Grundlage - einerseits die sozialistische Sowjetunion, andererseits die impe- 34 Vgl. Die Haltung der beiden deutschen Staaten zu den Nazi- und Kriegsverbrechen. Dokumentation, Berlin 1965, S. 32. 35 Vgl. Deutsche Außenpolitik, 3/1969, S. 374 f. 26;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 26 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 26) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 26 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 26)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 1-271). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Hans Weber. Autoren: Paul Abisch, Rudolf Biebl, Hildegard Bluhm, Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Fritz Etzold, Armin Forker, Ernst Girke, Walter Griebe, Richard Hartmann, Hans Hinderer, Karl-Heinz Knoblauch, Ulrich Lehmann, Alfred Leibner, Kurt Manecke, Walter Orschekowski, Lothar Penn-dorf, Dieter Pilz, Günter Sarge, Dietmar Seidel, Walter Spalteholz, Günther Tenner. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der ihnen in Rechtsvorschriften übertragenen Pflichten und Rechte konkrete Beiträge zur Erreichung der Kontrollziele leisten können. Die Nutzung der Möglichkeiten der genannten Organe und Einrichtungen hat unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Kompromaten zur Auslösung von Rückversicherungs- und Wiedergutmachungsbestrebungen durchgeführt wird, die operativen Erfordernisse, die die Gewinnung des Kandidaten bestimmen, kein anderes Vorgehen gestatten.

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