Strafrecht, Lehrbuch 1981, Seite 16

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 16 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 16); rechtliche Konsequenzen gegen den Aggressorstaat als Völkerrechtssubjekt abzuleiten (z. B. Forderung nach bedingungsloser Einstellung der Aggression, Aufgabe des annektierten Territoriums, Herausgabe von geraubten Werten, Reparationen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens). Es ist ebenso erforderlich, gegen die natürliche Person, gegen den Urheber dieser Verbrechen selbst vorzugehen, ihn persönlich verantwortlich zu machen, insbesondere ihn persönlich strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Im Urteil von Nürnberg heißt es hierzu: „Verbrechen gegen das Völkerrecht werden von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden . Jener Grundsatz des Völkerrechts, der unter gewissen Umständen dem Repräsentanten eines Staates Schutz gewährt, kann nicht auf Taten Anwendung finden, die durch das Völkerrecht als verbrecherisch gebrandmarkt werden.“14 15) Diese Konsequenz berührt nicht mehr zwi- 1 schenstaatliche Beziehungen, sondern betrifft unmittelbar den Bürger eines Staates, der sich rechtlich verantworten muß, und zwar nicht als Staatsorgan, nicht als Völkerrechtssübjekt bzw. Repräsentant eines Staates, sondern als Individuum. Die sich hierauf gründende persönliche Verantwortlichkeit trägt somit völkerrechtlichen und strafrechtlichen Charakter zugleich. Völkerrecht ist sie insofern, als ihre rechtlichen Grundlagen dem Völkerrecht zugehören, in völkerrechtlichen Dokumenten verankert sind. Um Strafrecht handelt es sich insoweit, als es um die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit der Urheber dieser Verbrechen geht, also um die persönliche individuelle Verantwortlichkeit natürlicher Personen, die nicht Völkerrechtssubjekt sind. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze strafrechtlicher Verantwortlichkeit (wie individualisierte Schuld, Proportionalität von Schuld und Strafe) sowie die der Durchführung entsprechender Strafverfahren (z. B. Recht auf Verteidigung). „Das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist im modernen Völkerrecht fest verankert. Dieses Prinzip ergibt sich unmittelbar aus den fundamentalen Völkerrechtsprinzipien: dem Prinzip der friedlichen Koexistenz, dem Prinzip des Nichtangriffs und dem Verbot der Aggression. Da das Prinzip der strafrechtlichen Verantwortung von Kriegsverbrechern von den Ideen der Erhaltung des Friedens getragen ist, da es die moralische und juristische Alternative eines Aggressionskriegs verkörpert, ist es zu einem der wichtigsten Prinzipien des modernen Völkerrechts und der internationalen Beziehungen geworden.“15) Dabei geht es niemals nur um die historisch oder politisch zu wertende Schuld vop Personen, die solche Verbrechen begangen haben, etwa um die Schuld als einem „bedauerlichen“ historisch negativen Ergebnis. Personen, die an der Planung, Organisierung und Ausführung derartiger Verbrechen beteiligt sind, werden in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Festlegungen und auf der Grundlage entsprechender Tatbestände des innerstaatlichen Strafrechts für die individuelle kriminelle Schuld strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. In der persönlichen Schuld dieser Täter kommt ihre menschenverachtende Einstellung gegen die elementarsten moralischen Grundnormen der menschlichen Gesellschaft überhaupt zum Ausdruck. Mit. Verachtung setzen sich die Täter über die auch ihnen bekannten Grundnormen des Zusammenlebens der Völker und der Menschen sowie über die Menschenwürde hinweg. Sie vernichten rücksichtslos und oft mit besonderer Rohheit. Brutalität und Grausamkeit Menschenleben. Weil ihnen der Mensch nichts gilt, sind sie bar jedes menschlichen Empfindens. Während der USA-Aggression in Indochina verweigerten in zunehmendem Maße Soldaten und Offiziere der USA-Armee und ihrer Satellitenverbände den Wehrdienst, bzw. sie weigerten sich, nach Vietnam zu gehen und an den Verbrechen weiterhin teilzunehmen. Nicht wenige desertierten und nahmen die ihnen drohenden Repressalien in Kauf. Tausende von Kriegsveteranen demonstrierten in den USA gegen den schmutzigen Krieg in Vietnam und gaben ihre Beobachtungen und Erlebnisse über dort systematisch begangene organisierte Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit öffentlich bekannt. Diese Bewegung verdeutlichte nicht nur, daß seit dem zweiten Weltkrieg in der ganzen Welt die Abscheu vor diesen Verbrechen und das Bewußtsein von der Notwendigkeit, sie zu verurteilen und zu bestrafen, gewachsen ist, sondern auch die Tatsache, daß das Bewußtsein der persönlichen Schuld der an solchen Verbrechen Beteiligten mit der Aktivität der Weltöffentlichkeit gleichfalls zunimmt und sich damit die Schuld derer, die dennoch nicht von diesen Verbrechen Abstand nehmen, erhöht. Konnten schon die Hitlerfaschisten weder ihre Schuld leugnen noch die persönli- 14 Der Nürnberger Prozeß, Bd. I, a. a. O., S. 174. 15 Die Strafe darf nicht ausbleiben , a. a. O., S. 15. 16;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 16 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 16) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Seite 16 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 16)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Besonderer Teil, Lehrbuch 1981, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (Strafr. DDR BT Lb. 1981, S. 1-271). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Hans Weber. Autoren: Paul Abisch, Rudolf Biebl, Hildegard Bluhm, Erich Buchholz, Ulrich Dähn, Fritz Etzold, Armin Forker, Ernst Girke, Walter Griebe, Richard Hartmann, Hans Hinderer, Karl-Heinz Knoblauch, Ulrich Lehmann, Alfred Leibner, Kurt Manecke, Walter Orschekowski, Lothar Penn-dorf, Dieter Pilz, Günter Sarge, Dietmar Seidel, Walter Spalteholz, Günther Tenner. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit nach dem Primat der Vorbeugung in dar politisch-operativen Arbeit im Sinnees darf nichts passieren durch die Aufdeckung und Aufklärung der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit sein. Sie sind nur in dem Maße zu befriedigen, wie das zur Festigung der Zusammenarbeit beiträgt und durch operative Arbeitsergebnisse gerechtfertigt ist.

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