Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 83

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 83 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 83); konzentrieren, sondern die Lösung der gemeinsamen Aufgaben muß auf die komplexe Bekämpfung der Kriminalität gerichtet sein. Die Kenntnisse der Familienverhältnisse und die zu erwartenden Umstände am Ort der Verhaftung (vielfach wird es sich dabei um die Wohnung des Beschuldigten handeln) sind bei der Aufklärung der Persönlichkeit des Beschuldigten ebenfalls von Bedeutung. Wird diese Frage unterschätzt bzw. nicht beachtet, kann es passieren, daß die Kräfte, die die Verhaftung durchführen, in Schwierigkeiten geraten und die Erfüllung ihres Auftrags gefährdet wird. Hat der Beschuldigte z. B. ein Kind zu betreuen oder wohnt er mit einer hilfsbedürftigen Person zusammen, die auf die Hilfe und Versorgung durch den Beschuldigten angewiesen sind, so sind entsprechend der Haftfürsorgeverordnung alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit die weitere Betreuung dieser Personen gewährleistet wird. Soweit bereits während der Vorbereitung der Verhaftung abzusehen ist, daß Fürsorgemaßnahmen erforderlich sein werden, sollten bereits in diesem Stadium entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Das wird aber nicht in jedem Fall möglich und notwendig sein. Es ist weiter zu berücksichtigen, welche berufliche Tätigkeit der Beschuldigte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausübt. Selbst bei der Durchführung solcher strafprozessualen Zwangsmaßnahmen wie der Verhaftung, dürfen unsere volkswirtschaftlichen Interessen nicht außer acht gelassen werden. Es ist bekannt, daß jede Arbeitskraft dringend benötigt wird, und ein plötzlicher Ausfall kann u. U. zu einem volkswirtschaftlichen Schaden führen. Selbstverständlich darf das kein Grund dafür sein, eine notwendige Verhaftung zu unterlassen. Aber durch eine gut durchdachte Arbeit kann mit dafür gesorgt werden, daß die entstehende Lücke möglichst schnell wieder geschlossen wird bzw. im gegebenen Fall gar nicht erst entsteht. Unter Wahrung der Geheimhaltung der durchzuführenden Maßnahme können mit dem Leiter des jeweiligen Betriebes oder einem anderen verantwortlichen Funktionär die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um Störungen im Produktionsablauf zu vermeiden. Dort, wo es aus Gründen der Sicherheit bzw. weil sonst die Durchführung der Verhaftung gefährdet werden würde, nicht möglich ist, solche vorbereitenden Maßnahmen einzuleiten, ist nach erfolgter Verhaftung der Verantwortliche des jeweiligen Betriebes unverzüglich zu informieren. Auf ein weiteres Problem soll noch hingewiesen werden. Wie ist zu verfahren, wenn der zu Verhaftende krank ist? Zunächst muß geklärt werden, welche Krankheit vorliegt und was vom behandelnden Arzt verordnet wurde. Handelt es sich um eine leichte Erkrankung und der Beschuldigte hat täglich Ausgang, so dürfte der Verhaftung nichts im Wege stehen, vorausgesetzt, er 83;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 83 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 83) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 83 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 83)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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