Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 82

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 82 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 82);  Wie sind seine Familienverhältnisse? Zu welchen Personen hat er eine enge Verbindung? Diesen Fragen ist die entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen, da durch ihre Beantwortung auch die Lebensgewohnheiten, Familienverhältnisse, Verbindungen zu anderen Personen bekannt werden und Schlußfolgerungen für das zu erwartende Verhalten des Beschuldigten oder anzutreffende Umstände bei der Durchführung der Verhaftung gezogen werden können. So wurde beispielsweise in einem Fall festgestellt, daß der Beschuldigte regelmäßig an einem bestimmten Wochentag abends seine Wohnung verließ und einen Sportclub (Kegelclub) im Nachbarort aufsuchte. An diesem Tage übernachtete er dann bei einem Bekannten und begab sich von dort aus am folgenden Tage zu seiner Arbeitsstelle. Diese Information vermittelt Kenntnis über eine bestimmte Lebensgewohnheit und über Verbindungen zu anderen Personen, also zu den Mitgliedern des Sportclubs, insbesondere darüber, daß er einen Bekannten hat, wo er zeitweilig übernachtet und zum anderen, daß er zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in seiner Wohnung anzutreffen ist. Diese Feststellungen sind für die Vorbereitung und Planung der Verhaftung wichtig. Gleichzeitig sind sie Quellen, aus denen weitere Informationen über den Beschuldigten gewonnen werden können. Dabei sind natürlich diese Personen nicht wahllos zu befragen, sondern sie sind entsprechend ihrer Rolle und Stellung im gesellschaftlichen Leben auszuwählen. Die Aufklärung der Persönlichkeit des Beschuldigten bezieht sich auch auf bestehende Verbindungen zu Vorbestraften, Rückfalltätern, Mittätern oder solchen Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Des weiteren können Verbindungen zu Personen, die aufgrund ihres Lebenswandels (asoziales Verhalten) oder ihres Verhaltens im gesellschaftlichen Leben in negativer Hinsicht auffällig sind, sich an strafbaren Handlungen beteiligen bzw. solche begangen haben, aufschlußreich sein. Verkehrt der Beschuldigte in diesem Personenkreis und ergibt sich anhand der polizeilichen Lage im jeweiligen Territorium der Verdacht, daß weitere Straftaten vorliegen oder noch nicht aufgeklärte Straftaten durch diese Personen begangen wurden, so sind entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verhaftung und der allseitigen Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten einzuleiten. Durch die Anwendung der Methode der kriminalistischen Beobachtung können solche Personen aufgeklärt und Zusammenhänge zu anderen Straftaten, Brennpunkten sowie Verbindungen zu dem Beschuldigten festgestellt werden. In diesen Fällen darf der Angehörige des Untersuchungsorgans sich nicht engstirnig, einseitig und ausschließlich auf die Vorbereitung „seiner“ Verhaftung 82;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 82 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 82) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 82 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 82)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet dient vor allem der Lösung der politisoh-operativen Aufgaben im Operationsgebiet unter Nutzung der Potenzen und Möglichkeiten der operativen Basis Staatssicherheit . Sie schließt die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet; Koordinierung aller bedeutsamen Maßnahmen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert - und dafür trägt die Linie Untersuchung mit eine hohe Verantwortung - daß es keine ungeklärten Feindhandlungen und anderen Vorkommnisse gibt.

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