Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 74

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 74 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 74); Tage fortgesetzt werden, so ist der Beschuldigte dazu zu laden, wodurch seine Pflicht zum Erscheinen erneut begründet wird. Von der Vorführung des auf ordnungsgemäße Ladung ausgebliebenen Beschuldigten (§ 48 Abs. 1 StPO) unterscheidet sich die Vorführung des Beschuldigten ohne vorausgegangene Ladung (§ 48 Abs. 2 StPO). Sie ist im Ermittlungsverfahren nur zulässig, wenn der Beschuldigte fluchtverdächtig ist oder Verdunklungsgefahr besteht (beides im Sinne von § 122 Abs. 2 und 3 StPO). Von der Möglichkeit der Vorführung ohne vorherige Ladung wird im Ermittlungsverfahren Gebrauch gemacht, wenn z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr kurzfristig durch die Vernehmung des Beschuldigten und parallel dazu durchgeführte andere Ermittlungshandlungen (Durchsuchung, Beschlagnahme u. a.) ausgeräumt werden können; aus festgestellten Tatsachen zu schließen ist, daß der Beschuldigte eine an ihn gerichtete Ladung zum Anlaß nehmen wird, zu flüchten oder sich zu verbergen; aus festgestellten Tatsachen zu schließen ist, daß der Beschuldigte eine an ihn gerichtete Ladung zum Anlaß nehmen wird, Spuren der Straftat zu vernichten oder Beweismaterial zu beseitigen oder Zeugen oder Mitbeschuldigte verfahrenswidrig zu beeinflussen. Ist eine Vorführung nach § 48 Abs. 2 StPO im Ermittlungsverfahren erfolgt und hat sich herausgestellt, daß bei Beendigung der Vernehmung (unter Berücksichtigung der in § 123 StPO genannten Umstände) die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme des Beschuldigten bei Gefahr im Verzüge (§ 125 Abs. 2 StPO) vorliegen, so wird die Vorführung in eine vorläufigeJFestnahme über geführt. 6.2. Die Zuführung Verdächtiger Bei der Verfolgung von Straftaten erlaubt die Strafprozeßordnung im Stadium der Anzeigenprüfung u. a. die Zuführung des Verdächtigen, wenn sie zum Zwecke seiner Befragung unumgänglich ist (§ 95 Abs. 2 StPO). Auch bei der Untersuchung von Verfehlungen darf die Zuführung von Verdächtigen zwecks ihrer Befragung erfolgen, sofern das unumgänglich ist (§ 100 Abs. 2 StPO). Die Zuführung des Verdächtigen kann z. B. unumgänglich sein, weil wegen des am Tatort herrschenden starken Verkehrs oder wegen des Tumults am Tatort oder wegen anderer widriger Umstände seine Befragung und die Feststellung seiner Personalien am Tatort nicht möglich ist oder weil die Gefahr besteht, daß der Verdächtige eine Verzögerung der Befragung dazu mißbrauchen würde, um inzwischen die Aufklärung zu vereiteln oder zu er- 74;
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Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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