Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 56

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 56 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 56); 4.11. Die Sicherheitsleistung Beschuldigte oder Angeklagte, die Ausländer40 ohne ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik sind, könnten ohne weiteres unseren Staat verlassen. Diese besondere Situation würde fast immer auf Fluchtverdacht hindeuten, obwohl er in Wirklichkeit nicht in jedem Fall bestehen muß. In diesen wie in den Fällen, in denen neben dringendem Tatverdacht andere Haftgründe als Fluchtverdacht gegeben sind, muß auch bei der genannten Personengruppe ausnahmslos die Norm befolgt werden, daß Untersuchungshaft nur angeordnet oder aufrechterhalten werden darf, soweit dies zur Sicherung der Verfahrensdurchführung unumgänglich ist. Das Präsidium des Obersten Gerichts der DDR hat hierzu beschlossen: „Ist in Fällen, in denen der Beschuldigte nicht Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist und in ihr keinen festen Wohnsitz hat, zu erwarten, daß er mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird, kann vom Erlaß eines Haftbefehls dann abgesehen werden, wenn er gemäß § 136 StPO Sicherheit leistet und die Erwartung begründet ist, daß er sich dem Strafverfahren nicht entziehen und den Ladungen Folge leisten wird.“41 Es gehört nicht zu den Befugnissen der Untersuchungsorgane, zu entscheiden, ob § 136 StPO im konkreten Strafverfahren auf den beschuldigten oder angeklagten Ausländer anzuwenden ist. Wenn der beschuldigte oder angeklagte Ausländer, auf den die Haftvoraussetzungen des § 122 StPO zutreffen, Sicherheit anbietet, entscheidet bis zur Anklageerhebung der Staatsanwalt (und nach der Anklageerhebung das Gericht), ob § 136 StPO angewendet wird, sowie über Art und Umfang der Sicherheitsleistung (§ 136 Abs. 2 StPO). Einzelheiten über die Durchführung der Hinterlegung von Vermögenswerten beim Gericht gemäß § 136 StPO sind außerhalb der StPO geregelt.42 4.12. Die Fahndung Die Fahndung ist ein Komplex operativ-taktischer und administrativer Maßnahmen der DVP zur zielgerichteten und planmäßigen Suche nach Personen und Sachen, an deren Feststellung, zur Verhinderung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen bzw. zur Abwendung von Gefahren und damit zum Schutz und zur Sicherheit der DDR sowie zur Rechtsverwirklichung gesellschaftliches Interesse besteht. Ist der Beschuldigte oder Angeklagte flüchtig, und liegt gegen ihn ein Haftbefehl oder liegen die Voraussetzungen eines Haft- 56;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 56 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 56) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 56 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 56)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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