Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 139

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 139 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 139); Anlage 2 (Vorderseite) VPKA X-Stadt Kriminalpolizei (Bezeichnung der Dienststelle) Datum: 14.06* 1982 Tgb.-Nr.: Vorschlag zum Antrag u.m.A. auf Erlaß eines Haftbefehls an den Staatsanwalt des Kreises XrStadl * Im Ermittlungsverfahren gegen: Hoffmann Helmut 01.05.1927 Nam. Vornom. Geburtstag versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts § 213 Abs. 1 u. 3 Ziff. 2, 5 u. 6 sowie Aba* 4 StGB Vergehen/Verbrechen gemäß §§ StGB wird vorgeschlogen, gegen die/den vorgenannte/n Beschuldigte/n den Erlaß eines Haftbefehls zu beantragen. Gründe: § 122 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 3 und 4 sowie Abs 2 2âff. 1 StPO Es besteht die reale Gefahr der Wiederholung, weil der Beschuldigt im Duni 19ЯѲ wegen eines gleichen‘Deliktes zu 10 Monaten Freiheits entzug verurteilt wurde und nur wenige Tage nach seiner Haftentlassung die Strafgesetze erneut erheblich mißachtete. Die Tat, die-den Gegenstand des Verfahrens bildet, wird gemäß § 213 Abs. 1 StGB mit Haftstrafe bedroht. Da der Beschuldigte für seine Handlungsweise eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Dahren zu erwarten hat, liegt gleichzeitig der Haftgrund Verbrechen vor. Das objektive Verhalten (Vortat, Tat und bei der Festnahme) beweist, daß sich der Beschuldigte mit Wahrscheinlichkeit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen wird. Somit besteht Fluchtverdacht. Der/pr Beschuldigte ist der Tat dringend verdächtig, weil er QID 13.06*1982, 23.15 Uhr, mit den Mittätern Tempel und Pietsch unter Mitführung eines Elektro-prüfgerätes sowie zweier Drahtscheren von Angehörigen der Grenzsicherungsorgane bei der Tatausführung gestellt wurde. Umstände gem. § 123 StPO oder Voraussetzungen gern. 135 StPO, die dem Erlaß eines Haftbefehls entgegenstehen, liegen nicht vor. Eine Inhaftierung des Beschuldigten ist unumgänglich. Hartmann Hptm. der К Untanch rlft/Dlanstgrad Beit.ll-Nr. MO И Vorschlag und Antrag auf Erlaß in.s Haftbefehls (79) Ag 305/ DDR 80 GS 18-44/80 S;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 139 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 139) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 139 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 139)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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