Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 117

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 117 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 117); Geschick, Fähigkeit und reaktionsschnellem Handeln die Festnahme durchführen. Durch das ständige politische und fachliche Vorbereitetsein auf die Lösung jeder gestellten Aufgabe muß gewährleistet werden, daß aus der jeweiligen Situation heraus schnell und exakt die erforderlichen Maßnahmen durchgesetzt werden. Auf eine taktische und technische Vorbereitung der vorläufigen Festnahme kommt es vor allem dann an, wenn z. B. zur Aufklärung eines Brennpunkts der Kriminalist bestimmte Örtlichkeiten (vermutete Angriffsrichtung des Täters gefährdete Örtlichkeiten) mit dem Ziel beobachtet, den Täter auf frischer Tat zu stellen und festzunehmen. In diesen Fällen ist es möglich und notwendig, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, die auch gewährleisten, daß der Täter festgenommen werden kann. Dazu gehört, daß evtl. Fluchtwege verlegt werden, die eingesetzten Kräfte schnell handeln können usw. Dazu folgendes Beispiel: Innerhalb von 6 Wochen entwickelte sich in einem Kreisgebiet ein Brennpunkt von Wohnungseinbrüchen. Der Täter entwendete Geld, wertvolle Gegenstände und Bekleidungsstücke. Durch eine gründliche Vergleichsarbeit der örtlichen Lage der Tatorte und der Tatzeiten konnten Versionen aufgestellt werden, die auf bestimmte Örtlichkeiten orientieren. Daraus wurden drei besonders gefährdete Orte ausgewählt und festgelegt, diese in der Zeit von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr zu beobachten. Die Beobachtungskräfte wurden mit Funkgeräten ausgerüstet und standen mit der Leitstelle in Funkverbindung. Bei einem erneuten Versuch, in eine der beobachteten Wohnungen einzudringen, konnte der Täter vorläufig festgenommen werden. Durch die Einrichtung der Funkverbindung war es möglich, die Beobachtung der Wohnung jeweils nur durch einen Kriminalisten durchzuführen und bei der Annäherung des Täters zusätzliche Kräfte, die in Bereitschaft lagen, einzusetzen. Die im Rahmen des Diensthabenden Systems eingesetzten Kräfte werden häufiger als andere vor der Situation stehen, eine vorläufige Festnahme durchführen zu müssen. Die richtige Einschätzung und Beurteilung der Lage und der daraus festzulegenden Maßnahmen entscheiden oft darüber, ob eine Straftat noch im Stadium des ersten Angriffs aufgeklärt wird oder ob zur Aufklärung umfangreiche Ermittlungen notwendig sind. Das folgende Beispiel soll deutlich machen, wie eine Diensthabende Gruppe der Kriminalpolizei richtig handelte, um einen Täter noch bei der Sicherung des gestohlenen Gutes vorläufig festzunehmen: In den Nachtstunden wurde durch den Bereichsleiter eines IFA-Karosseriewerkes festgestellt, daß von einem auf dem Betriebsgelände abgestellten Fahrzeug der Motor und einige andere Teile ausgebaut und entwendet wurden. Durch den ODH wurde sofort 117;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 117 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 117) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 117 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 117)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den gesamten Bestand festzulegen, weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Lücken aufzuspüren sowie Entscheidungen für erforderliche qualifizierte Neuwerbungen zu treffen.

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