Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 10

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 10 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 10);  die vorläufige Festnahme bei Gefahr im Verzüge durch Untersuchungsorgan oder Staatsanwalt (§ 125 Abs. 2 StPO); die vorläufige Festnahme auf frischer Tat durch jedermann (§ 125 Abs. 1 StPO); die Auslieferungshaft (§ 122a StPO); die Vorführung Beschuldigter und Angeklagter (§ 48 Abs. 1 und 2 StPO); die Zuführung eines Verdächtigen zur Befragung (§ 95 Abs. 2 StPO); die Vorführung von Zeugen (§ 31 StPO); die Festnahme von Personen bei vorsätzlicher Störung einer Ermittlungshandlung (§ 107 StPO); das In-Gewahrsam-Halten-Lassen von Angeklagten, um ihre Entfernung aus der Hauptverhandlung zu verhindern, insbesondere bei einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (§ 216 Abs. 1 StPO); die besondere Aufsicht Erziehungsberechtigter (§ 135 StPO); die Sicherheitsleistung (§ 136 StPO); der Steckbrief (§ 139 StPO). Zwar enthalten die drei letztgenannten Sicherungsmaßnahmen keinerlei Freiheitsentziehung, aber sie hängen eng mit der strafprozessualen Sicherungsmaßnahme Untersuchungshaft zusammen. So führen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die besondere Aufsicht Erziehungsberechtigter oder die Sicherheitsleistung zur Abwendung der Untersuchungshaft; der Steckbrief soll dazu beitragen, daß der flüchtige oder sich verborgen haltende Beschuldigte bzw. Angeklagte ergriffen oder verhaftet werden kann. Wegen dieser engen Verbindung werden die genannten Prozeßhandlungen im Zusammenhang mit dem System der strafprozessualen freiheitsentziehenden Maßnahmen behandelt. Eine freiheitsentziehende Maßnahme, die der vorläufigen Festnahme bei Antreffen oder Verfolgen auf frischer Tat (§ 125 Abs. 1 StPO) ähnlich ist, regelt § 11 des Einführungsgesetzes zum StGB und zur StPO. Es ist die Ingewahrsamnahme von Verdächtigen durch den Kapitän eines Seeschiffes der DDR bei Verdacht einer strafbaren Handlung an Bord eines Seeschiffes der DDR oder durch den Kommandanten eines zivilen Luftfahrzeugs der DDR bei Verdacht einer strafbaren Handlung an Bord eines zivilen Luftfahrzeugs der DDR. Die Ingewahrsamnahme des Verdächtigen endet nach der Rückführung des in Gewahrsam Genommenen in die DDR mit dessen Übergabe an das zuständige Untersuchungsorgan. Sie ist als Anlaß zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen unmittelbar dem Ermittlungsverfahren vorgelagert (vgl. Abschnitt 6.4.). 10;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 10 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 10) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 10 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 10)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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