Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 86

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 86 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 86); zweiter Instanz, die durch Ladungs- bzw. Benachrichtigungspflichten (vgl. §§ 205, 295, 318 StPO) gesichert ist, ist das Recht zur Mitwirkung an allen mündlichen Verhandlungen in Strafsachen hervorzuheben, dies betrifft mündliche Verhandlungen -- im Einspruchsverfahren gegen eine Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts (§§ 276, 277 StPO) im Beschwerdeverfahren (§ 309 StPO) bei Entscheidungen über die Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (8. Kapitel StPO, spez. § 357) 3.2.2.4. Das Recht des Verteidigers, Rechtsmittel einzulegen und andere Anträge zu stellen bzw. Anregungen zur Änderung von Entscheidungen zu geben Der Verteidiger hat im Einvernehmen mit dem Beschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten alle Möglichkeiten zur Bewirkung der Korrektur einer nach seiner Überzeugung falschen Entscheidung zu nutzen. Gegen den Willen des Beschuldigten oder Angeklagten (mit Ausnahme eines jugendlichen Beschuldigten oder Angeklagten) darf er jedoch keine, Rechtsmittel einlegen. Zur Rücknahme eines Rechtsmittels bedarf er der ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung (vgl. §§ 64 Abs. 1, 284 und 286 StPO). Auf Verlangen des Beschuldigten oder Angeklagten muß der Verteidiger ein gesetzlich zulässiges Rechtsmittel eifliegen. Die Möglichkeit, eine Kassation anzuregen, entbindet den Rechtsanwalt nicht von der Einlegung eines Rechtsmittels, da die Kassation nicht schlechthin ein Mittel zur Korrektur aller fehlerhaften Entscheidungen darstellt und er verpflichtet ist, bei entsprechenden Voraussetzungen seinen Mandanten die Einlegung eines Rechtsmittels zu empfehlen. Folgende Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und andere Korrekturmöglichkeiten sind zu nennen: Berufung (§§ 287 ff. StPO) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen (§§ 305 ff., 127, 359, 375 Abs. 1 StPO) Beschwerde gegen Entscheidungen der Untersuchungsorgane oder des Staatsanwalts (§§ 91 und 375 Abs. 2 StPO) Einspruch gegen einen gerichtlichen Strafbefehl (§ 272 StPO) Einspruch gegen eine Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts in Strafsachen (§§ 276, 277 StPO) Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einè polizeiliche Strafverfügung (§§ 278 ff. StPO) Kassationsanregungen (§§ 311 ff. StPO) Gesuch auf Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens (§§ 328 ff. StPO spez. § 330) 3.3. Die Stellung des Geschädigten im Strafverfahren 3.3.1. Grundlagen der Stellung des Geschädigten Schutz der sozialistischen Gesellschaft und jedes Bürgers vor Straftaten, Gewährleistung der Rechte der Bürger im und durch das Strafverfahren als Grundanliegen des Strafverfahrens kennzeichnen auch die Stellung des Geschädigten. Die aktive Mitwirkung des Geschädigten am Strafver- 86;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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