Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 62

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 62 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 62); ~.гГг. beschleunigten Verfahrens gem. §§257 ff. StPO und des Erlasses eines Strafbefehls gern. §§ 270 ff. StPO der; Anklageerhebung gleich. Im Ermittlung sv erfahr eh wird das Gericht nur tätig, um über die Notwendigkeit und zugleich über die Rechtmäßigkeit von Beschränkungen verfassungsmäßiger Grundrechte der Bürger durch strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (Verhaftung §§ 122 ff. StPO, Beschlagnahme und Durchsuchung §§ 108 ff. StPO sowie Ärrestbefehl des Staatsanwalts §§ 120, 121 StPO) zu entscheiden. Diese Regelung ist Ausdruck der von § 3 StPO vorgeschriebenen besonderen Gewährleistung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger unter Berücksichtigung der Schwere strafprozessualer Zwangsmaßnahmen. Sie entspricht der staatsrechtlichen Stellung des Gerichts und der daraus folgenden besonderen Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger im Strafverfahren. Ungeachtet dieser Verantwortung des Gerichts sind Staatsanwalt und Untersuchungsorgane verpflichtet, im Ermittlungsverfahren eigenverantwortlich die Notwendigkeit strafprozes- sualer Zwangsmaßnahmen zu prüfen. “Das sozialistische Strafverfahren schließt wie bereits im Kapitel Die Funktion des Strafverfahrens“ dargelegt worden ist die Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ein. Die Strafprozeßordnung ent-Uiält nicht nur Regelungen über die Prüfung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, sondern in ihrem 8. Kapitel auch Vorschriften über die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Das GencKtUmT oder Unschuld des Angeklagten und die anzuwendenden Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu entscheiden und zugleich deren Durchsetzung zu sichern. Der Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Dui:ciset-zung gilt auch für die staatliche Führungstätigkeit dn Gestalt des. ,Strafverfahrens. Die Auf gaben des sozialistischen Strafverfahrens sind mit dem X Ausspruch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht j erfüllt, sondern schließen deren Verwirklichung ein. Das Gericht ist gern. “ § 340 Abs. 2 StPO für die Einleitung der Durchsetzung aller gerichtlichen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne der Kapi-S tel 3 und 4 StGB zuständig. Darüber hinaus ist es unmittelbar für die Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung, der Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen, der Geldstrafe, des öffentlichen Tadels und der öffentlichen Bekanntmachung des Urteils verantwortlich (vgl. § 339 Abs. 1 Ziff 1 StPO). 2.3. Der Staatsanwalt als Organ der Strafrechtspflege 2.3.1. Die staatsrechtliche Stellung des Staatsanwalts Die Aufgaben und die Struktur der Staatsanwaltschaft der DDR sind im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (StAG) vom 17. April 1963 (GBl. I, S. 57 ff.) geregelt. Durch Artikel 97 der neuen sozialistischen Verfassung der DDR wird die Funktion der Staatsanwaltschaft wie folgt verfassungsrechtlich bestimmt: Zur Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und der Rechte der Bürger wacht die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie schützt die Bürger vor Gesetzesverletzungen. Die Staatsanwaltschaft, leitet den 62;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen. Bereits in diesem Stadium kommt es darauf an, einen weiteren subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie seine Ausweitung zu verhindern und weitergehende gesellschaftsschädigende Auswirkungen abzuwenden.

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