Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 52

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 52 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 52); eiere gilt es zu erreichen, daß die im Strafverfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte in ihren jeweiligen Arbeits- und Wohnbereichen und nicht nur im engen Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wirksam werden. Ihre Wirksamkeit ist jedoch entscheidend davon abhängig, wie die Rechtspflegeorgane”es verstehen, die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Ursachen der Straf rechts Verletzungen aufzudecken und den Beteiligten plastisch sichtbar zu machen, so daß die zielgerichtet mitwirkenden gesellschaftlichen * Kräfte ihre Aufgaben und Möglichkeiten bei der systematischen Bekämpfung der Kriminalität erkennen, wie die Rechtspflegeorgane die Bürger bei ihrer unmittelbaren Mitwirkung ада,, Strafverfahren unterstützen (z. B. für den Staatsanwalt siehe І87 StPO; §§ 15, 17 StAG); wie sich bei allen Staats- und Wirtschaftsorganen, gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen die Erkenntnis durchsetzt, daß die Rechtspflege Sache des aanzen Volkes und keine Ressortangelegenheit einiger Rechtspflegeorgane ist; wie das komplexe gesellschaftliche System zur Verhütung der Kriminalität verwirklicht wird. Im Jahre 1968 erfolgten 27 637 Übergaben von Strafsachen an die gesellschaftlich eÏÏGerichte (ZahT de'r Tatër)“; es wurden 3 161 Bürgschaften über Rechtsverletzer von gesellschaftlichen Kollektivenüb'efhommen;“ln den gerichtlichen Strafverfahren würkten 35 679 Vertreter von Kollektiven. 7803 gesellschaftliche Ankläger und 2 2(JB gesellschaffliehe Verteidiger mit. DieseäRl großen Umfang wenn auch* in den ein- zelnen Kreisen und Bezirken der DDR noch recht unterschiedlich Bürger bei der Aufklärung von Straftaten, der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie der gesellschaftlichen Erziehung von Rechtsverletzern und der Verhütung weiterer Straftaten mitwirken. Es gilt, diesen bedeutenden Faktor, der die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft sinnfällig zum Ausdruck bringt, entsprechend der Spezifik des Einzelfalles rationell mit dem höchsten gesellschaftlichen Nutzeffekt für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie wirksam werden zu lassen. Der hier behandelte Grundsatz steht mit den anderen Grundsätzen des Strafverfahrens in engem wechselseitigem Zusammenhang. Einerseits ist die Mitwirkung der Bürger eine entscheideode Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit im Strafverfahren; andererseitsUSeelhflüssen die Grundsätze, im Strafverfahren die Wahrheit festzustellen und die Würde des Menschen zu achten, entscheidend den Inhalt und die Formen der Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren. Die Präsumtion der Un-i* schuld hat hier eine wesentliche Bedeutung. Sie verbietet Schuldfeststel- ' I lungen und damit verbundene Konsequenzen Wo Uder rechtskräftigen ge-p riçhtlichen Entscheidung. E i n Ausdruck dieses hier behandelten Grundsatzes über die Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren ist die gesetzliche Festlegung, daß die gerichtliche Hauptverhandlung öffentlich cturchgeführt wird. Erstmals enthielten der Erlaß des Staatsrates vom 4. April 1963. und § 4 GVG eine inhaltliche Charakterisierung dieses Grundsatzes. Auf diesen Gesetzen aufbauend enthält 10 StPO die gesetzliche Regelung über die Öffentlichkeit der gerichtlichenHäuptverhandlung. Die Öffentlichkeit der gerichtlichen Hauptverhandlung hat eine dreifache 52;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, über die geheimen feindlichen Pläne und Absichten, das feindliche Potential, Wissenschaft und Technik sowie über die feindlichen Abwehr- und Spionageorgane zu informieren.

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