Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 45

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 45 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 45); rens spiegelt sich wider, daß die Achtung des Menschen eine real gesicherte Grundlage hat und keine leere Phrase ist. Aus diesem Grunde ist die Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren nicht die eines Verfahrens о bjjeTTt e s , sondern ~die~ënes Prozeßesu b j ektes, çines Trägers von Rechten und Pflichten. Die strenge Beachtung dieser Stellung des BesŒudigten ist eine gesetzlich verbindlich gestellte Aufgabe für die Untersuchungsorgane, den Staatsanwalt und das Gericht. Sie ist eine wesentliche Garantie für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren. Der Нищагц§пш8г sozialistischen Gesellschaft kommt auch fp-jder Be-stimmung den §§ 17] und 18 St AG zum Ausdruck (siehe auchj7Stp3i die den Staatsanwalt verpflichtet, zu gewährleisten, daß die JWurüe Mes Bürgers im Ermittlungsvfähren gewährt und kein Bürger unbegründet beschuldigt gdIiT seinen 'TTécTiteh ungesetzlTch eingeschränkt wird, daß nach Her“ Anordnung der Uniersucnungshaft Finä Benachrichtigung vor аТШт" der Ähgehorigen eiTÖIgUshwIe eine Sprecherlaubnis an Angehörige und' an ' dêi"VerfeBiger erteilt “wird, sofePrT"daHurch die Ermittlungen nicUrgefälrrdef werden, daß bei der Verhaftung von Beschuldigten, die Шг~minderjährige oder pflegebedürftige Personen zu sorgen haben, die weitere 'Fürsorge durch ändere "Personen, Kollektive oder~Ëinnchtgên übernommen wird, daß äcRITeßlich Maßnahmen zürn Schutz des Vermo-gens und lleFAVöHnung des verhafteten im erfordéHTchen Umfang ergriffen werden. Diese Bestimmungen stehen in engem "Zusammenhang mit demëchT des Beschuldigten auf Verteidigung. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Rechts auf Verteidigung besteht in dem Recht des Beschuldigten und Angeklagten, die Beschuldigung kennenzulernen unduWerdie Beweismittel unternehmtzu werden. DiesÜnterrichtung über den wesentlichen Inhalt der vorliegenden Beweismittel, vor allem der Zeugenaussagen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß sich alle Beschuldigten und nicht nur diejenigen, die einen Wahlverteidiger besitzen, sachgerecht verteidigen und das weitere Recht verwirklichen können, Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens im Interesse ihrer Verteidigung zu stellen. Solche J\nträge, die nochvor Abschluß der Ermittlungen gestellt werdenThelfen mit, dasErmitfTungsergebnis zu vervollständigen und unnötige Rückgaben durch-dUnStaätsänwalt und das Gericht an das Urhirsuchungsofgah"'züVerfneldn. Eine wesentliche Bedeutung hat auch das Recht des BeschuldAgten und Angeklagten, Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens zu stellen. Dieses Recht wird in allen Stadien des Verfahrens gewährleistet. Eine weitere Garantie für die Verwirklichung des Rechts des Beschuldigten und Angeklagten auf Mitwirkung am Strafverfahren besteht in dem Recht, alles Vorbringen zu können, was die erhobene Beschuldigung aus -TciumenÇodë?' seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern kann. Das flecht, vor Gericht gehört zu werden, ist ein Verfassungsgrundsatz (Artikel 102 Verf.). In diesem Zusammenhang ist auch sein weitreichendes Recht zu nennen, Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung) einzulegen sowie das Recht auf Gebrauch seiner Muttersyrache und auf die Bestellung epgs, Dolmetschers im Falle der Nichtbeherrschung der Gerichtssprache"3 StPO) Das-Recht auf V er t ei di gung" umfäßTauch dasRecsIch selbst zu Vi 45;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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