Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 41

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 41 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 41); Pist für die Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Strafrechts-pflege und für den Strafvollzug unverbrüchliches Gebot (Artikel 4 StGB; ff §§ 3, 5 bis 7 StPO; § 3 SVWG). Bei der Darlegung der Funktion des Strafverfahrens im Kapitel 1 des Lehrmaterials wurde berse!giEr'3äBmFauptaufgabe des Strafverfahrens darin besteht, zur positiven Lösung des Widerspruchs zwischen dem straffällig gewordenen einzelnen und der Gesellschaft bei zuträgen. Wenn das Strafverfahren darauf abzielt, dem Rechtsverletzer zu helfen, sich wieder voll in das gesellschaftliche Leben einzugliedern, also eine sozialistische Persönlichkeit zu werden, dann ergibt sich auch daraus die Notwendigkeit, in allen Phasen des Straf verfahrend die RecEFeGTes Be-schuldigten zu wahren, sich von der Achtung der Menschenwürde aucn des Rechtsverletzers leiten zu lassen. Die Notwendigkeit besteht ohne Aus- , nähme in allen Strafverfahren, also auch in solchen Verfahren, in denen j verschworene Feinde des sozialisRsNien"StâàIësVod dndëre“'Fèrsonen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gezogen werden, die durch ihre Tat ihre menschliche Würde verloren haben. In dieser Haltung offenbart sich 4 im weiteres Mal die historische Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung gegenüber der bürgerlichen, zeigt sich der reale Humanismus, der der sozialistischen Gesellschaft immanent ist. Im Mittelpunkt des gesamten Strafverfahrens steht die Iüfung, Feststellung un Verwirklichung der strafrechtlichen Verant\VTftffdikeit des Be-Hluldigten und damit dldXui GeselTschaFt mit einem gleichberechtigten Mitglied der Gesellschaft, gegen das der begründete Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, und im Falle seiner Straffälligkeit die Einleitung des Prozesses seiner gesellschaftlichen Wiedereingliederung" und somit die Entfaltung der gesellschaftlichen Üräfte ds einzelnen mit Hilfe der Gesellschaft. Deshalb ist die Subjekt-/ Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren, dfe Xnerkennngins [ l Ifeffitss Diskussion ; denn der Beschuldigte ver- j jf Üprt seine grundsätzliche Rechtsstellung als Mitglied der sozialistischen { I Gesellschaft Xn SaTfverre f wird. “ I * * Die Menschenführung, die gesellschaftliche Erziehung, ist niemals nur ein solcher Prozeß, der sich als einfache Kausalbeziehung darstellt. Erziehung setzt, stets eigene Aktivität des zu Erziehenden voraus. Die Behandlung des Beschuldigten als ,Objekt der Erziehung wäre also ein wesentliches Hindernis für die Erreichung der Ziele des Strafverfahrens in der DDR. Ebenso führt die Unterschätzung der eigenen Verantwortung des Beschuldigten für sein Verhalten, das Abgleiten in Vorstellungen einer mechanischen Determination menschlichen Verhaltens dazu, die Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren in fehlerhafter Weise zu bestimmen. Die Förderung der eigenen Aktivität, das Ingangsetzen bzw. -halten des selbstkritischen Erkenntnis- und Veränderungsprozesses beirn ВescEüldiglerT“im * Strafverfahren ist jedoch nur realisierbar, wenn "‘dieser in allen Stadien cies Verfahrens als Mensch behandelt und seine Würde geachtet wird, selbst dann, wennerseine menschliche WXveHorënXafrTJiMîge, den ivfensbhen verletzenHe~KRälMlüngsmetooden smcTOünzulässig, weil sfè die Schaffung einer sozialistischen Menschengemeinschaft behindern. Die Achtung der Menschenwürde des Beschuldigten und die Gewährlei -stung seiner liechte erioIg”soliidR"nur um des Beschuldigten willen. 41;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 41 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 41) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 41 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 41)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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