Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 39

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 39 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 39); Verfassung)* 7. Dies berechtigt und verpflichtet den sozialistischen Staat, TSr aie ständige Weiterentwicklung der Rechtspflege und' die Erhöhung ihrer geselTschäitTichen Wirksamkeit Sorge zu tragen. Deshalb enthält die . Strafprozeßordnung exakte Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Strafverfahrens welche Rechte der Bürger eingeschränkt werden dürfen, welche Maßnahmen von den Rechtspflegeorganen zur erfolgreichen Bekämpfung der Kriminalität ergriffen werden müssen. Zum Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit gehört die Wahrung der Grundrechte der Bürger und die Achtung der Menschenwürde. Es geht nicht nur darum" äß die Gesetze von allen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern zu beachten, einzuhalten und zu verwirklichen sind. Die Hauptsache ist der Inhalt des Rechts, das als sozialistisches Recht den politischen Willen der Werktätigen in Stadt und Land zum Ausdruck bringt, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei Деп Sozialismus verwirklichen. Mit Hilfe des Rechts müssen betonte Walter Ulbricht in seiner Rede auf der Festveranstaltung in Potsdam-Babelsberg 1968 die objektiven Gesetze des Sozialismus verwirklicht werden. Es folgt aus dem Wêkën‘' âëF sôzialstischen Menschengemeinschaft, daß der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates steht (Artikel 2 Verf.) ; denn Freiheit und Würde der Persönlichkeit lassen sich nur dort verwirklichen, wo der Mensch frei ist von der Ausbeutung, Unterdrückung Und wirtschaftlicher Abhängigkeit. „In der 1 „Deutschen Demokratischen Republik besteht die entscheidende Sicherung j des Schutzes der Persönlichkeit und Freiheit der Bürger darin, daß die I Werktätigen selbst die Macht ausüben, durch ihre Mitwirkung Tn den I staatlichen undgesellschaftlieben Organen, Einrichtungen usw. die Ge-j Seilschaft mitgestalten, ihre Rechte aktiv verwirklichen und ihre staats-! bürgerlichen Pflichten verantwortungsbewußt erfüllen“.8 J üDeshalb können die Artikel 4 und 30 der die freie Entwick- lung des Menschen, dieWatrrung~seiner Würde sodie Unantastbarkeit deiTPeföhlTchkeit und Freiheit jedes Bürgers' der DDR als grundlegende Ziele und Maßsfäbe jeder staatlichen Tätigkeit bestimmen. So enthält Af'tTkel 19 der Verfassung den Grundsatz, daß Achtung'und Schutz der "WuTdU und FreiherTcier Persönlichkeit Gebot für alle staatlichen Organe, gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger sind. Diese hier nur angedeuteten Gr\jnTTtheserT über die Stellung der Persönlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft basieren auf grundlegenden Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus. Da der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, erfordert seine , allseitige Persönlichkeitsentwicklung die volle Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen. Erst dadurch wird jede Persönlichkeit zum Subjekt des Gesellschaftsprozesses erhoben. Die Wahrung der Grundrechte der Bürger, die Achtung ihrer Würde durch die Strafrechtspflege hatwei untrennbar miteinander verbundene Seiten. Es ist ein HauptanliegenPlSinlSfTfiîfSiüFd-nung, die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und der Freiheit des Bür- 7 W Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus; a a. O S. 81 8 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dokumente Kommentar; a. a. O., S. 121 39 * i л J CJ Ьи/;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 39 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 39) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 39 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 39)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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