Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 295

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 295 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 295); Grundsatz der Mitwirkung von Laienrichtern auch im Wiederaufnahmeverfahren gewahrt werden soll, daß es territorial gesehen einfacher und unkomplizierter ist, wenn die Verhandlung vor diesem Gericht stattfindet und daß zudem der Grundsatz der nur ausnahmsweisen eigenen Beweisaufnahme zweitinstanzlicher Gerichte nicht durchbrochen werden soll. Das Wiederaufnahmegericht hat die folgenden Entscheidungsmöglichkeiten: Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluß (ohne mündliche Verhandlung). In diesem Falle entfällt die Anberaumung einer Hauptverhandlung. Hiergegen steht dem Staatsanwalt das Recht der Beschwerde zu. Erlaß eines Urteils, in dem die angefochtene Entscheidung als richtig bestätigt wird. Damit wird das frühere Urteil aufrechterhalten. Erlaß eines Urteils, das auf Verurteilung des rechtskräftig außer Verfolgung Gelassenen, auf Freispruch des rechtskräftig Verurteilten oder auf Verurteilung des rechtskräftig Verurteilten nach einem anderen (strengeren oder milderen) Strafgesetz lautet. Damit wird das frühere Urteil aufgehoben. Ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten beantragt worden, darf in dem neuen Urteil eine schwerere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als die in dem früheren Verfahren erkannte nicht ausgesprochen werden (§§ 11 Abs. 3, 335 Abs. 2 StPO). Gegen Urteile des Wiederaufnahmegerichts sind die Rechtsmittel des Protestes und der Berufung zulässig. Hier gibt es keine Unterschiede zu den anderen gerichtlichen Urteilen erster Instanz. Wiederaufnahmeurteile unterliegen nach ihrer Rechtskraft auch der Möglichkeit der Kassation. 295;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 295 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 295) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 295 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 295)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

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