Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 203

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 203 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 203); rieht auftretenden Menschen nicht einheitlich sein. Sie muß notwendigerweise entsprechend dem Einblick, den das Gericht in das Leben der ihm gegenüberstehenden Menschen gewinnt, wechseln. Einheitlich ist nur das Ziel: Vertrauen erwecken, die Ungewohntheit der Umgebung für - den Aussagenden vergessen machen, einen möglicherweise beim Angeklagten oder anderen Personen vorhandenen Abwehrkomplex abzubauen, die Gedächtnisleistung der Beweisperson gleichzeitig zu versachlichen und zu forcieren. Würde und Ansehen des Gerichts wachsen in dem gleichen Maße, in dem es dem Vorsitzenden (in gut abgestimmtem Zusammenwirken mit den Schöffen, mit dem Staatsanwalt, mit dem Verteidiger) gelingt, dieses Vertrauensverhältnis zwischen dem Gericht und den Beteiligten herzustellen. Eine sachliche Verhandlungsleitung ist weder identisch mit betonter Kälte noch mit Vertraulichkeit. Sie verwirklicht Takt und Menschlichkeit; sie verlangt Korrektheit, Feingefühl des Vorsitzenden, der mit Geduld und Umsicht den Aussagenden auf den Verhandlungsgegenstand hinlenkt. Dem Sinn des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 102 Abs. 1 Verf.) wird durch die Verhandlungsleitung nicht schon dadurch entsprochen, daß sich der Bürger vor Gericht äußern darf, sondern das Gericht muß ihn auch tatsächlich anhören, das heißt aufmerksam seinen Ausführungen folgen, vorsichtig abwägen, ob es sie seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen kann und welche Schlußfolgerungen sich aus den Ausführungen für die weitere Verhandlungsleitung ergeben. Um die Hauptverhandlung ebenso zügig durchzuführen wie instruktiv zu gestalten, soll ihr ein Verhandlungsplan zugrunde liegen. Er ermöglicht es, die bereits beim Aktenstudium erkannten und auch mit den Schöffen besprochener! Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art gründlich in der Hauptverhandlung zu klären, in umfangreichen Verfahren komplex weise zu verhandeln, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und ständig den Überblick zu behalten. Jedoch ist der Verhandlungsplan nicht unum-. stößlich. Die Verhandlungsleitung hat sich nicht nur von der Gefahr suggestiver Beeinflussung durch den Akteninhalt freizuhalten, sondern sie muß sich auch elastisch jeder Veränderung der Verhandlungsergebnisse gegenüber dem Akteninhalt sofort anpassen und den Verhandlungsplan entsprechend jeder neuen Erkenntnis in der Hauptverhandlung variieren. Vom Aufruf des Angeklagten bis zur Rechtsmittelbelehrung nach der Urteilsverkündung liegt die Verhandlungsleitung in der Hand des Vorsitzenden. Er darf sie sich weder indirekt durch Übergriffe eines Beteiligten aus der Hand nehmen lassen, noch darf er sie einem anderen Gerichtsmitglied übertragen. Zur Verhandlungsleitung durch den Vorsitzenden gehört die äußere Gestaltung der Hauptverhandlung durch solche Anordnungen wie die Eröffnung und Schließung der Sitzung, kürzere Unterbrechungen innerhalb eines Verhandlungstages oder bis zum folgenden Wochentag (§218 Abs. 2 Satz 1 StPO), die Anordnung der Reihenfolge der Beweiserhebungen. Bestandteil der Verhandlungsleitung durch den Vorsitzenden sind ferner seine Maßnahmen, durch die er unmittelbar auf die Erforschung des Sachverhalts und auf die richtige Anwendung des sozialistischen Rechts Einfluß nimmt. Hierzu gehören insbesondere die Vernehmung des Angeklagten, die Aufnahme weiterer Beweise, die Zulassung und Zurückweisung von Fragen an den Angeklagten, an Zeugen, an Vertreter von Kollektiven, an Sachverständige. Er leitet die Beratung 203;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

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