Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 175

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 175 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 175); Grundsatz des demokratischen Zentralismus.- Aufbau und Struktur unserer Gerichte, ihre Besetzung mit gewählten, in ihrer Rechtsprechung unabhängigen Richtern, Schöffen und Mitgliedern gesellschaftlicher Gerichte, die Verbindung zwischen unteren und übergeordneten Gerichten ermöglichen die maximale Beteiligung gewählter Vertreter des Volkes an der Ausübung der Rechtsprechung. Die Beziehungen der ’Gerichte zu den anderen staatlichen Organen, zü den Werktätigen wie zu deren gesellschaftlichen Organisationen und alle den demokratischen Zentralismus in der Gerichtsorganisation verwirklichenden Einrichtungen bilden Teilvoraussetzungen dafür, daß die,,Geri zielstrebigen Fiih- rung der Werktätigen bei der Bekämpfung von Straftaten und anderen Retsverîétzüngçn und damit zugleich zur Überwindung von Hemmnissen des sozialistischen Auf Baus Beitragen. ~ ~ Die gesetzliche Zuständigkeitsregelung schafft die Vorbedingungen dafür, daß ein BestimmtesGerFcHF f'ecEtsrnahig' zur Verhandlung und Entscheidung in einer Strafsache verpflichtet ist. Der demokratische Zentralismus, auf dessen Grundlage die Souveränität des werktätigen Volkes verwirklicht wird (Art. 47 Abs. 2), ist gestaltender Grundsatz auch der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Das Gesetz unterscheidet zwischen jgchlicher, allgemeiner und örtlicher Zuständigkeit. 2.2.1. Die sachliche Zuständigkeit Durch die gesetzliche Regelung der sachlichen Zuständigkeit werden Strafsachen unter dem Gesichtspunkt ihrer unterschiedlichen .Schwere, Schwierigkeitsgrade und Tragweite auf die verschiedenen Gattungen von erstinstanzlichen Gerichten (Oberstes Gericht, Bezirksgericht, Kreisgericht, gesellschaftliche Gerichte, Militärobergericht, Militärgericht) verteilt. Von der Verteilung auf die erstinstanzlichen staatlichen Gerichte ist amch abhängig, welche Gerichte für die Verhandlung und Entscheidung der jeweiligen Strafsachen im Rechtsmittelverfahren zuständig sind. Unabhän-j gig von der Zuständigkeit der Gerichte im Instanzenweg wird die sach- liehe Zuständigkeit des Obersten Gerichts, der Bezirksgerichte und der Militärobergerichte für die Verhandlung und Entscheidung über Kassationsanträge festelegt. Als ferstinstanzliche Gerichte (verhandeln und entscheiden im Strafverfahren "die Kreisgerichte, die Bezirgerichte, das Oberste Gericht, die Militär gerichüs!m'’1\ Ihre sachliche Zuständigkeit ergibt sich im einzelnen aus den oben genannten" Gesetzen. Als zweitinstanzliche Gerichte ? verhandeln und entscheiden im Strafverfahren Z .7* n die Bezirksgerichte über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Kreisgerichte; die Militärobergerichte über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und Beschwerde gegen die Entscheidungen der Militärgerichte; das Oberste Gericht über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung 2 Siehe Ilse Mutzbauer, Die Dialektik von sozialistischer Produktionsweise und demokratischem Zentralismus, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 2,1969, S. 147 ff. 175;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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