Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 129

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 129 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 129); 5. KAPITEL DAS ERMITTLUNGSVERFAHREN 1. Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens Das Ermittlungsverfahren ist der erste Hauptabschnitt des sozialistischen Strafverfahrens und steht unter der Leitung des Staatsanwalts1. Die Untersuchungsorgane haben auf Grund von Anzeigen und Mitteilungen jede bekanntgewordene, den Verdacht einer Straftat begründende Handlung unter der Leitung des Staatsanwalts in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln, um alle Voraussetzungen für die Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu schaffen. (Vgl. dazu die Ausführungen zur staatsrechtlichen Stellung und Funktion der Untersuchungsorgane im 3. Kapitel im Abschnitt 2.4.) Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, alle Strafrechtsverletzungen aufzudecken und jeden Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Das Ermittlungsverfahren muß aber auch sichern, daß kein Unschuldiger, der zunächst in den Verdacht der Begehung einer Straftat gelangt war, zur Verantwortung gezogen wird. Im Ermittlungsverfahren sind die gesellschaftlichen Kräfte festzustellen, die zur Erziehung des Rechtsverletzers maßgebend beitragen können. Es sind die Ursachen und Bedingungen der Straftat aufzudecken, die Grundlage für eine gerechte Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die anzuwendenden Maßnahmen sind. Die Aufdek-kung und Beseitigung der Ursachen und Bedingungen ist zur Verhütung weiterer Straftaten von außerordentlicher Bedeutung. Die Tätigkeit des Untersuchungsorgans und des Staatsanwalts unter aktiver Mitarbeit der gesellschaftlichen Kräfte schafft die Voraussetzungen für überzeugende und gerechte Entscheidungen der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte. Dieser Aufgabenstellung dient auch die Sammlung und Sicherung der be-und entlastenden Beweise sowie die Anordnung zulässiger prozessualer Zwangsmittel wie Durchsuchung, Beschlagnahme und Verhaftung. Dem Gericht sind im Ermittlungsverfahren nur insoweit Aufgaben übertragen, als es über die Rechtmäßigkeit von Beschränkungen verfassungsmäßiger Grundrechte der Bürger durch prozessuale Zwangsmaßnahmen zu entscheiden hat. Diese Regelung entspricht der klaren Trennung der Verantwortung der Rechtspflegeorgane für die einzelnen Verfahrensstadien. 2. Stellung und Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren Das Ermittlungsverfahren wird vom Staatsanwalt geleitet (§ 87 StPO). Dadurch bestimmt er wesentlich Inhalt und Richtung dieses Verfahrens- 1 Siehe zu diesem Kapitel auch: Bein, „Das Ermittlungsverfahren“, Kriminalistik, Kleine Fachbuchreihe, Heft 1; Mdl-Publikationsabteilung, Berlin 1968 129;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Dazu hat die Linie entsprechend der ihr verfügbaren strafrechtlichen und strafprozessualen und anderen rechtlichen Mittel und Möglichkeiten ihren konstruktiven Beitrag zu leisten.

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